Rechtsprechung
BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 240 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
Anfrageverfahren zur Revisibilität der fortdauernden Abwesenheit des nach § 247 StPO während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen begründet den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO; Recht des Angeklagten auf ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fortdauernde Abwesenheit des während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen als absoluter Revisionsgrund
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247; StPO § 338
Fortdauernde Abwesenheit des während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen als absoluter Revisionsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 15.04.2008 - 2 KLs 36/07
- LG Braunschweig, 15.04.2008 - 603 Js 56443/07
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
- BGH, 22.04.2009 - 1 ARs 6/09
- BGH, 22.04.2009 - 1 ARs 6/09
- BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09
- BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09
- BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
- BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
- BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
- BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
- BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97
Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
Daher ist regelmäßig (zu einer Ausnahme vgl. Senatsbeschluss NStZ 2006, 713) der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte bei dieser Verhandlung als einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht anwesend ist (vgl. nur BGH NJW 1998, 2541 m.w.N.).Insoweit gilt weder der einschränkende Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO noch ist dem Angeklagten eine Bindung an die besonderen Anforderungen eines Beweisantrags auferlegt (vgl. BGH NJW 1998, 2541).
- BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00
Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse NStZ 2007, 352; NStZ 2000, 440; StV 1991, 451). - BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06
Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
Daher ist regelmäßig (zu einer Ausnahme vgl. Senatsbeschluss NStZ 2006, 713) der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte bei dieser Verhandlung als einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht anwesend ist (vgl. nur BGH NJW 1998, 2541 m.w.N.). - BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06
Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit; …
Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse NStZ 2007, 352; NStZ 2000, 440; StV 1991, 451).
- BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09
Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer …
Im Hinblick auf die in den gesetzlichen Wertungen zum Ausdruck kommende fundamentale Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten hat der Senat Bedenken, den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 338 Nr. 6 StPO anzugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 4 ARs 6/09).