Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5256
BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03 (https://dejure.org/2003,5256)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - 4 StR 139/03 (https://dejure.org/2003,5256)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 (https://dejure.org/2003,5256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 44 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen (Verfahrensrüge; Aufklärungsrüge); Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag); Tauglichkeit des Zeugenbeweises (Motivationsbeweis); verminderte Schuldfähigkeit (BAK; psychodiagnostische Kriterien)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichtvernahme eines von der Verteidigung benannten Zeugen; Voraussetzungen der Aufklärungsrüge bei möglichen Mängeln aus dem Inhalt früherer Zeugenvernehmungen; Erfordernis konkreter Tatsachenangaben für die ...

  • Judicialis

    StGB § 69 a; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei unterlassener Zeugenvernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Dies erfordert bei einer Aufklärungsrüge auch die Darlegung der Umstände und Vorgänge, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6 m.w.N.).

    Wird - wie hier - der Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, so bedarf es daher regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).

  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Nach dieser Bestimmung sind nämlich die die Rüge begründenden Tatsachen so genau und vollständig anzugeben, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Dies erfordert bei einer Aufklärungsrüge auch die Darlegung der Umstände und Vorgänge, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Zwar kann die Indizwirkung einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (vgl. BGHSt 43, 66) durch Umstände entkräftet werden, die darauf hinweisen, daß das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (sog. psychodiagnostische Beurteilungskriterien; vgl. hierzu etwa BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34 und 36).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Zwar kann die Indizwirkung einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (vgl. BGHSt 43, 66) durch Umstände entkräftet werden, die darauf hinweisen, daß das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (sog. psychodiagnostische Beurteilungskriterien; vgl. hierzu etwa BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34 und 36).
  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Nach dieser Bestimmung sind nämlich die die Rüge begründenden Tatsachen so genau und vollständig anzugeben, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03
    Zwar kann die Indizwirkung einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (vgl. BGHSt 43, 66) durch Umstände entkräftet werden, die darauf hinweisen, daß das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (sog. psychodiagnostische Beurteilungskriterien; vgl. hierzu etwa BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34 und 36).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Um dem zu entsprechen, muss bei einer auf die Verletzung von § 244 Abs. 2 StPO gestützten Rüge regelmäßig angegeben werden, welche Umstände das Tatgericht zu weiterer Aufklärung hätten drängen müssen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690, 691; Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 52 mwN).
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Wird ein Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, bedarf es regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 - und vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, beide juris; Cirener, NStZ-RR 2008, 1ff. m.w.N.) Nichts anderes kann gelten, wenn sich die Aufklärungspflicht - wie vorliegend - aus dem Inhalt einer in der Akte befindlichen Strafanzeige, einer zeugenschaftlichen Äußerung oder einem erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokoll über die Vernehmung eines Zeugen ergeben soll.
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Die Rüge, zu der der Generalbundesanwalt sich nicht verhält, erweist sich als unzulässig, weil der Revisionsführer nicht darlegt, aufgrund welcher Umstände sich das Oberlandesgericht zu der Zeugeneinvernahme hätte gedrängt sehen müssen (hierzu BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Gleichermaßen hat z.B. auch der 4. Strafsenat für den Fall einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 3, 23 o/oo den Ausschluß einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund psychodiagnostischer Beurteilungskriterien für möglich erklärt (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03).
  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

    Hierzu sind sämtliche Umstände darzulegen, die für die Beantwortung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein können (vgl. KK-StPO/Krehl, 8. Auflage, § 244, Rdnr. 216 m.w.N.; BGH, Urteile vom 15. September 1998 - 5 StR 145/95 -, NStZ 1999, 45, 46, vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 -, NJW 2000, 370, 371 und vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 -, NStZ 2004, 690, Rdnr. 6).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Hierzu sind neben der eingehenden, auch negative Tatsachen einschließenden Schilderung des Verfahrensgangs (vgl. z.B. LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 344 Rn. 76 ff; BGH NStZ 2004, 690; NStZ 2005, 222; NStZ 2007, 117, 234; Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 344 Rn. 20; KK-Kuckein StPO, 5. A., § 344 Rn. 38 ff. jeweils m.w.N) Darlegungen dazu notwendig, weshalb von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Beitrag zur Sachaufklärung zu erwarten war (vgl. OLG Köln VRS 95, 429; OLG Karlsruhe VRS 81, 43; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; OLG Zweibrücken ZfS 1997, 476; Thüring OLG VRS 111, 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht