Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.2000

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2444
BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2444)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2444)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Feuertod im Bett

§ 15 StGB, bedingter Vorsatz, Bewußtsein eines "besonders hohen Gefahrenpotentials", Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit durch "Gesamtschau", keine zu hohen Anforderungen an das Willenselement

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 15, § 212 Abs. 1
    Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 583
  • NStZ-RR 2011, 298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Bei dieser Sachlage kam es für die Frage, ob die Angeklagte bedingt vorsätzlich oder lediglich bewußt fahrlässig gehandelt hat, darauf an, ob die Angeklagte die für möglich gehaltene Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen hat oder ob sie damit nicht einverstanden war und ernsthaft darauf vertraut hat, sie werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGH NStZ 1999, 507, 508).

    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).

    Diese Erwägung des Landgerichts läßt vielmehr trotz des Hinweises auf die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Annahme des bedingten Vorsatzes zu stellenden Anforderungen (BGHSt 36, 1, 11 und 13) besorgen, daß es an das Willenselement zu hohe Anforderungen gestellt hat.

  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Bei dieser Sachlage kam es für die Frage, ob die Angeklagte bedingt vorsätzlich oder lediglich bewußt fahrlässig gehandelt hat, darauf an, ob die Angeklagte die für möglich gehaltene Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen hat oder ob sie damit nicht einverstanden war und ernsthaft darauf vertraut hat, sie werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGH NStZ 1999, 507, 508).

    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).

    Dann genügt aber die "Hoffnung, es werde nichts passieren," nicht, eine Billigung des für möglich gehaltenen Erfolges zu verneinen (vgl. BGH NStZ 1999, 507, 508).

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Der Angeklagten mag es, wie das Landgericht meint, im Hinblick insbesondere auf die - wie der Geschehensablauf belegt, allerdings gegenüber der Gefährdung des Tatopfers wesentlich geringere - Eigengefährdung und das Fehlen eines einsichtigen Beweggrundes für eine so schwere Tat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40, 42) unerwünscht gewesen sein, daß es zur Entzündung des Benzins und den damit verbundenen Folgen kam.

    Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).

    Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).

    Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".

  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Der Angeklagten mag es, wie das Landgericht meint, im Hinblick insbesondere auf die - wie der Geschehensablauf belegt, allerdings gegenüber der Gefährdung des Tatopfers wesentlich geringere - Eigengefährdung und das Fehlen eines einsichtigen Beweggrundes für eine so schwere Tat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40, 42) unerwünscht gewesen sein, daß es zur Entzündung des Benzins und den damit verbundenen Folgen kam.
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52

    Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
    Insbesondere steht die nach den bisherigen Feststellungen angenommene Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun der Angeklagten der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 104).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    aa) In Fällen einer naheliegenden Eigengefährdung des Täters - wie hier - ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Das Landgericht ist innerhalb der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41; BGH NStZ 2000, 583) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, der als möglich erkannte Tod von Frau R. werde nicht eintreten.

    Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, (insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt) unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104; Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95; Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33; Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114; Schroeder in LK § 16 Rdn. 180; Schaffstein in Festschrift für Welzel (1974), S. 557, 571; Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540; Weber in Festschrift für Baumann (1992), S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge (BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Es kann daher dahinstehen, ob der Ansicht des 4. Strafsenats zu folgen wäre, bei tatsächlich eingetretenem Tod könne die Einwilligung des Opfers in die Lebensgefährdung in keinem Fall rechtfertigende Wirkung hinsichtlich der Todesfolge entfalten, obwohl dieselbe Handlung, soweit sie lediglich die Körperverletzung eines anderen Geschädigten bewirkt, durch dessen Einwilligung gerechtfertigt sein kann (BGHSt 4, 88, 93; BGH VRS 17, 277, 279; BGH, Beschl. vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt; vgl. demgegenüber die beachtlichen Argumente bei Lenckner aaO Rdn. 104 m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44).
  • OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15

    Schutzzeit für Elterntiere bei Rotwild

    Bedingter Vorsatz setzt voraus, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. nur BGH, NStZ 2000, 583, 584; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 15 Rdnr. 9, 9a m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 3961/06

    Kostenersatzpflicht eines Feuerwehreinsatzes nach § 41 Abs. 2 Nr. 1

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Tathandlung, vgl. BGH, Urteil vom 20.6.2000 - 4 StR 162/00 -, NStZ 2000, 583; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 15 Rdnr. 4, d. h. beim Anzünden des Papiertuchs, lag das voluntative Element des (bedingten) Vorsatzes nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

    Bei äußerst gefährlichen Handlungen liegt es regelmäßig zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit eines Erfolgseintritts rechnet, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (jew. zum Tötungsvorsatz: BGH, Urteile vom 20.06.2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583 und vom 12.12.2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2000 - 4 StR 162/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4835
BGH, 13.06.2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,4835)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,4835)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,4835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 344 Abs. 1, § 400 Abs. 1
    Revisionsbegründung des Nebenklägers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 583
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 120/97

    Anschluss als Nebenkläger - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 162/00
    Damit hat er nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschl. vom 22. April 1997 - 4 StR 120/97).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 162/00
    Damit hat er nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschl. vom 22. April 1997 - 4 StR 120/97).
  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00

    Verwerfung der Revision der Nebenklage als unzulässig; Gesetzesverletzung,

    Sie haben es aber versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

    Damit hat die Nebenklägerin nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung angreift, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 06.06.2002 - 4 StR 594/01

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung)

    Sie haben es nämlich versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 475/00

    Zulässigkeit des Revisionsantrags des Nebenklägers

    Sie haben es aber versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht