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   BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05   

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https://dejure.org/2005,6065
BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05 (https://dejure.org/2005,6065)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2005 - 4 StR 164/05 (https://dejure.org/2005,6065)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 (https://dejure.org/2005,6065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Revision wegen Verfahrensrüge; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages; Vorrang der Sachaufklärung vor einer Wahrunterstellung

  • Judicialis

    StGB § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Vorrang der Sachaufklärung gegenüber der Wahrunterstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 282
  • StV 2005, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05
    Es kann dahinstehen, ob darin, daß das Landgericht nur die Tatsache, daß es ein Gespräch des behaupteten Inhalts zwischen der Nebenklägerin und deren Bruder gegeben hat, als erwiesen betrachtet hat, nicht aber auch den Inhalt der Äußerungen der Nebenklägerin, eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 19 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweisbehauptung wegen ungeklärter Umstände für eine Sachbehandlung durch Wahrunterstellung ungeeignet ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 32).

    Vielmehr ist dann die Sachaufklärung vorrangig (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10).

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 262/96

    Beweisantrag - Ablehnung - Wahunterstellung

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß eine Wahrunterstellung nicht in Betracht kommt, wenn die Sachaufklärung vorrangig ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 m.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweisbehauptung wegen ungeklärter Umstände für eine Sachbehandlung durch Wahrunterstellung ungeeignet ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 32).

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 688/89

    Gesetzwidrige Behandlung eines Beweisantrages durch Nichteinhaltung einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - 4 StR 164/05
    Es kann dahinstehen, ob darin, daß das Landgericht nur die Tatsache, daß es ein Gespräch des behaupteten Inhalts zwischen der Nebenklägerin und deren Bruder gegeben hat, als erwiesen betrachtet hat, nicht aber auch den Inhalt der Äußerungen der Nebenklägerin, eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10, 19 m.w.N.).
  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten

    Zwar kommt eine Wahrunterstellung nicht in Betracht, wenn die Sachaufklärung vorrangig ist (BGH NStZ 2007, 282).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweisbehauptung wegen ungeklärter Umstände für eine Sachbehandlung durch Wahrunterstellung ungeeignet ist (BGH NStZ 2007, 282).

  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Deshalb darf ein dem Angeklagten günstiger Schluss nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluss möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfasst werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 Rn. 6 f. (Entlastung des Angeklagten durch die Geschädigte gegenüber ihrem Bruder, um diesen zu schützen) und vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 (Einschätzung der Nebenklägerin, dass der Angeklagte keinen Analverkehr erzwungen habe, vor dem Gespräch mit einer Lebensberaterin); Urteile vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 Rn. 8, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10 (Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnis bei polizeilicher Vernehmung) und vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 (hellhöriges Hotelzimmer); vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 Rn. 19 und vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11 Rn. 18; Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 Rn. 17; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 291; KK StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 194).
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