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   BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03   

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https://dejure.org/2003,5645
BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03 (https://dejure.org/2003,5645)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2003 - 4 StR 17/03 (https://dejure.org/2003,5645)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2003 - 4 StR 17/03 (https://dejure.org/2003,5645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung zum Vorsatz; Beruhen der Beweiswürdigung zum Vorsatz des Angeklagten auf widersprüchlichen Feststellungen im Urteil zur Länge des Tatmessers; Abstellen auf ein Argument, ohne dass die Einlassung des Angeklagten möglicherweise nicht ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 1
    Aufhebung des Urteils bei fehlerhaften Feststellungen zum Schuldumfang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1994 - 5 StR 716/93

    Aufhebung eines Urteilsaufgrund widersprüchlicher Urteilsfeststellungen

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03
    Die Revision des Beschwerdeführers dringt mit der allgemeinen Sachrüge durch, da die Beweiswürdigung zum Vorsatz des Angeklagten auf widersprüchlichen Feststellungen im Urteil beruht (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Januar 1994 - 5 StR 716/93; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 337 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1993 - 1 StR 232/93

    Annahme einer Lieferanteneigenschaft

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03
    Zum einen betrifft die Beweiswürdigung zum Bauchstich, der innerhalb eines einheitlichen Geschehens als die schwerwiegendste der drei Verletzungshandlungen anzusehen ist, nicht nur den Schuldumfang, sondern wesentliche Modalitäten des Tathergangs (vgl. BGH Beschl. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95; Beschl. vom 13. Mai 1993 - 1 StR 232/93; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 StPO Rdn. 13).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 693/93

    Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit bei Ausschluss eines Alternativtäters

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03
    Daß das Urteil insoweit lediglich nachlässig gefaßt sein mag, gibt dem Revisionsgericht gleichwohl keine Möglichkeit, ein Beruhen des Urteils auf der dargelegten Unvollständigkeit der Beweiswürdigung auszuschließen (BGH StV 1994, 360 f.).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03
    Zum anderen kann die Aufhebung des Schuldspruchs selbst bei einer vom Angeklagten eingelegten und zum Rechtsfolgenausspruch erfolgreichen Revision geboten sein, wenn sich aus den Urteilsgründen zum Schuldspruch auch Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten ergeben und in einer erneuten Hauptverhandlung nur auf Grund der entsprechenden Einbeziehung weiterer Straftatbestände eine schuldangemessene Ahndung der Tat - unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) - möglich sein könnte (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 2).
  • BGH, 02.11.1995 - 1 StR 167/95

    Fahrt zum Jeep - §§ 211, 22 StGB, Heimtücke, maßgeblicher Zeitpunkt: Eintritt in

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03
    Zum einen betrifft die Beweiswürdigung zum Bauchstich, der innerhalb eines einheitlichen Geschehens als die schwerwiegendste der drei Verletzungshandlungen anzusehen ist, nicht nur den Schuldumfang, sondern wesentliche Modalitäten des Tathergangs (vgl. BGH Beschl. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95; Beschl. vom 13. Mai 1993 - 1 StR 232/93; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 StPO Rdn. 13).
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