Rechtsprechung
BGH, 23.07.2002 - 4 StR 170/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 24 StGB; § 22 StGB; § 212 StGB
Totschlagsversuch; Rücktritt (Freiwilligkeit; fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Versuch - Sachrüge - Rücktritt vom Versuch
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 23.07.2002 - 4 StR 170/02
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für möglich hält oder nicht ("Rücktrittshorizont"; vgl. nur BGHSt 39, 221, 227;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 24 Rdn. 14 ff.).Auch die Voraussetzungen eines fehlgeschlagenen Versuchs, der vorliegt, wenn der Erfolgseintritt - für den Täter erkanntermaßen - objektiv nicht mehr möglich ist oder er ihn nicht mehr für möglich hält, und bei dem ein Rücktritt ausgeschlossen ist (BGHSt 39, 221, 228, 232;… Tröndle/Fischer aaO Rdn. 6 ff.), sind dem Urteil nicht zu entnehmen; denn es ist weder festgestellt, daß die Angeklagte weiter auf das Opfer einstechen wollte noch, daß ihr dies nach dem Zusammenbrechen des Opfers mit dem bereits eingesetzten Messer oder anderen Mitteln nicht möglich gewesen wäre.