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   BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01   

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https://dejure.org/2001,3200
BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,3200)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 4 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,3200)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 4 StR 174/01 (https://dejure.org/2001,3200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 222 StGB; § 226 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
    Körperverletzung; Kausalität; Objektive Zurechnung; Fahrlässige Tötung; Körperverletzung mit Todesfolge; Strafschärfungsgründe (Jugendliches Alter des Opfers; Geltung des Zweifelsgrundsatzes; Generalprävention)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Körperliche Mißhandlung - Schlag vor die Brust - Fahrlässige Tötung - Strafzumessung - Zweifelsgrundsatz

  • Judicialis

    StGB § 223; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1
    Körperliche Misshandlung durch einen Schlag auf den Brustkorb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 680
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.03.1984 - 1 Ss 158/84
    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01
    Bei dieser Sachlage kann dem Angeklagten eine durch den Schlag vor die Brust des Geschädigten begangene Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB nicht angelastet werden (vgl. OLG Köln StV 1985, 17; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 223 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01
    Zwar geht das Landgericht von einem zutreffenden rechtlichen Maßstab aus (vgl. BGHSt 14, 269 f.-, 25, 277 f.).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01
    Schließlich wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß die vom Landgericht ohne nähere Ausführungen berücksichtigten "generalpräventive(n) Erwägungen" (UA 61) die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraussetzen (st. Rspr.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 3).
  • BGH, 30.11.1977 - 2 StR 540/77

    Körperverletzung durch gewisse Unsanftheit beim Hinausweisen betrunkener oder

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 174/01
    Nicht jeder vorsätzliche Schlag oder Stoß, der das Opfer trifft, stellt eine tatbestandliche Körperverletzungshandlung dar (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1977 - 2 StR 540/77).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 1 Ss 4/05

    Körperverletzung: Begriff der körperlichen Misshandlung

    Weder ist es zu einer erheblichen körperlichen Einwirkung noch zur Zufügung eines länger andauernden oder aber eines nur kurzfristig intensiven Schmerzes - das Kind hat solche überhaupt nicht erlitten - gekommen (vgl. Tröndle, a.a.O., Rn. 4; Senat, Beschluss vom 2.10.2002, 1 Ss 75/02 - Rötung des Ohres - OLG Karlsruhe Justiz 2001, 193 f. - leichter Fußtritt - BGH StV 1992, 106 - Ohrfeige - BGH StV 2001, 680 - Stoß vor die Brust -).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 354/16

    Körperverletzung (Anforderungen an das Vorliegen einer körperlichen Misshandlung

    Nicht jeder vorsätzliche Schlag oder Stoß, der das Opfer trifft, stellt eine tatbestandliche Körperverletzungshandlung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 174/01, StV 2001, 680 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12

    Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt sogar nicht jeder vorsätzliche Schlag oder Stoß, der das Opfer trifft, eine tatbestandliche Körperverletzungshandlung dar (vgl. BGH, Urteil 12. Juni 2001 - 4 StR 174/01 - juris).
  • KG, 30.11.2005 - 1 Ss 321/05

    Rechtsmittelbeschränkung: Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Das zeigen Beispiele aus der Rechtsprechung, in denen eine Körperverletzung mangels Erheblichkeit abgelehnt wurde, obwohl schmerzhafte Folgen ausdrücklich festgestellt wurden oder den Umständen nach anzunehmen ist, daß sie eingetreten sind (vgl. BGH StV 2001, 680 [Schlag auf den Brustkorb]; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 2918 [Tritt in die Seite einer am Boden liegenden Person]; OLG Köln StV 1985, 17 [Schlag oder Stoß gegen den Oberkörper]; vgl. auch KG, Beschluß vom 8. September 2004 - [5] 1 Ss 104/04 [15/04] - , sowie die Übersicht bei Lilie in LK, StGB 11. Aufl., § 223 Rdnr. 9).
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