Rechtsprechung
BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung; Nachtatverhalten (Gefühlskälte; Verbrennen der Leiche, um sich der Strafverfolgung zu entziehen; Spurenbeseitigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Totschlag - Sachrüge - Strafausspruch - Generalbundesanwalt - Nachtatverhalten - Verbrennung bis zur Unkenntlichkeit - Gefühlskälte - Verursachung zusätzlichen Leides - Entziehung der Strafverfolgung - Strafschärfende Anlastung - Bewusste schimpfliche ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Berücksichtigung von Nachtatverhalten (hier: Verbrennen der Leiche) - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes
Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02
Nach der Rechtsprechung darf einem Täter ein solches Verwischen von Tatspuren nicht strafschärfend angelastet werden, selbst wenn es mit "Gefühlskälte" geschieht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18). - BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02
Nach der Rechtsprechung darf einem Täter ein solches Verwischen von Tatspuren nicht strafschärfend angelastet werden, selbst wenn es mit "Gefühlskälte" geschieht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18).
- BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04 Die Strafzumessungserwägungen zu Lasten des Angeklagten S. K. sind zwar nicht völlig unbedenklich (vgl. zur strafschärfenden Berücksichtigung von Nachtatverhalten BGH, Beschl. vom 11. Juni 2002 - 4 StR 183/02).