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   BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02   

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https://dejure.org/2002,5356
BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02 (https://dejure.org/2002,5356)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 4 StR 183/02 (https://dejure.org/2002,5356)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 4 StR 183/02 (https://dejure.org/2002,5356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Totschlag - Sachrüge - Strafausspruch - Generalbundesanwalt - Nachtatverhalten - Verbrennung bis zur Unkenntlichkeit - Gefühlskälte - Verursachung zusätzlichen Leides - Entziehung der Strafverfolgung - Strafschärfende Anlastung - Bewusste schimpfliche ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung von Nachtatverhalten (hier: Verbrennen der Leiche)

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02
    Nach der Rechtsprechung darf einem Täter ein solches Verwischen von Tatspuren nicht strafschärfend angelastet werden, selbst wenn es mit "Gefühlskälte" geschieht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02
    Nach der Rechtsprechung darf einem Täter ein solches Verwischen von Tatspuren nicht strafschärfend angelastet werden, selbst wenn es mit "Gefühlskälte" geschieht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18).
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Die Strafzumessungserwägungen zu Lasten des Angeklagten S. K. sind zwar nicht völlig unbedenklich (vgl. zur strafschärfenden Berücksichtigung von Nachtatverhalten BGH, Beschl. vom 11. Juni 2002 - 4 StR 183/02).
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