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   BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02   

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BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02 (https://dejure.org/2002,3280)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - 4 StR 185/02 (https://dejure.org/2002,3280)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02 (https://dejure.org/2002,3280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 13 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 211 StGB
    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher Übernahme von Schutzpflichten; Vorsatz (Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz; Wissenselement; Willenselement); Überzeugungsbildung; Zweifelssatz; Verdeckungabsicht iSd § 211 ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Demgemäß hätte das Landgericht auch eine Beteiligung der Angeklagten an den schweren Gewalthandlungen mit Tötungsvorsatz in die Würdigung einbeziehen müssen, weil sie nach den bisherigen Feststellungen im Hinblick auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht für die Angeklagten günstiger sein kann (vgl. BGH aaO; BGH NStZ 2002, 253, 254).

    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253, jew. m. w. N.).

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, ist das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, da sich die Tötungshandlung dann auf eine zunächst abgeschlossene Tat bezieht (vgl. BGH NStZ 2002, 253; StV 2001, 553).

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Im Grenzbereich zur bewußten Fahrlässigkeit bedarf jedoch die Feststellung des Willenselements einer umfassenden Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Im Grenzbereich zur bewußten Fahrlässigkeit bedarf jedoch die Feststellung des Willenselements einer umfassenden Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, ist das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, da sich die Tötungshandlung dann auf eine zunächst abgeschlossene Tat bezieht (vgl. BGH NStZ 2002, 253; StV 2001, 553).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Im Grenzbereich zur bewußten Fahrlässigkeit bedarf jedoch die Feststellung des Willenselements einer umfassenden Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Zwar kann - jedenfalls soweit es Schutzpflichten betrifft - eine Garantenpflicht grundsätzlich auch durch tatsächliche Übernahme von einer Person begründet werden, die ihrerseits eine Garantenstellung hat (vgl. BGH NJW 2002, 1887, 1888, zum Abdruck in BGHSt 47, 224 vorgesehen).
  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02
    Da das Landgericht eine Beteiligung der Angeklagten an den Gewalttätigkeiten nicht hat feststellen können, traf die Angeklagten insoweit keine Handlungspflicht aus Ingerenz (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Die im Urteil verwendete Formulierung, der Angeklagte habe auf das Ausbleiben des Todes nicht vertrauen, sondern nur vage darauf hoffen können, und die Wertung, es sei für ihn erkennbar gewesen, dass es allein vom Zufall abhänge, ob der Patient reanimiert werden könne oder versterbe, vermag - für sich genommen - nur den Vorwurf der (bewussten) Fahrlässigkeit zu begründen (vgl. BGH NStZ 2003, 259, 260; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 212 Rdn. 6).
  • BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16

    Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur

    Zwar steht der Annahme eines Verdeckungsmordes grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 15 mwN).

    In diesem Fall macht allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 15 mwN).

    Anders ist die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn zwischen einer vorsätzlichen Tötungshandlung und einer mit Verdeckungsabsicht vorgenommenen weiteren Tötungshandlung eine deutliche Zäsur liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 16).

  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer "anderen" Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253; Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

    a) Der Annahme eines Verdeckungsmordes steht grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259, 260 mwN) oder die Tat mit bedingtem Vorsatz und durch Unterlassen begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730).
  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21

    Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit

    Wäre nach den neu zu treffenden Feststellungen hingegen von einem einheitlichen Tatgeschehen auszugehen, so hätte der Angeklagte nicht zur Verdeckung einer anderen Tat gehandelt, sondern die von vornherein mit Tötungsvorsatz verübte Tat nunmehr mit Verdeckungsabsicht vollenden wollen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, aaO; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13

    Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss

    Denn eine Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat liegt nicht vor, wenn der Täter nur diejenige - ggf. mit bedingtem Tötungsvorsatz begonnene - Tat verdecken will, die er gerade begeht (vgl. BGH Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 102/90 - NStZ 190, 385; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02 - NStZ 2003, 259 [260]; Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02 - NStZ 2003, 312; Fischer, StGB, 60. Auflage, § 211 Rn. 71; Schneider in Münchener-Kommentar zum StGB, 2. Auflage, § 211 Rn. 228).
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