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   BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01   

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https://dejure.org/2001,2743
BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01 (https://dejure.org/2001,2743)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2001 - 4 StR 215/01 (https://dejure.org/2001,2743)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2001 - 4 StR 215/01 (https://dejure.org/2001,2743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 247 StPO; § 51 JGG
    Verfahrensrüge; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Rechtsgrundlage der Entfernung (Jugendstrafrecht; Erziehungszweck; Einschränkung von Verteidigungsrechten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Versuch - Tateinheit - Schwere Körperverletzung - Diebstahl mit Waffen - Wohnungseinbruchsdiebstahl - Jugendstrafe

  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § ... 338 Nr. 5; ; StPO § 61 Nr. 2; ; StPO § 247 Satz 3; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; JGG § 1; ; JGG § 2; ; JGG § 51; ; JGG § 67; ; JGG § 31; ; JGG § 51 Abs. 1; ; JGG § 51 Abs. 1 Satz 1; ; JGG § 51 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 51 Abs. 1; StPO § 338 Nr. 5
    Umfang des Ausschlusses des Angeklagten nach § 51 JGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1735 (Ls.)
  • NStZ 2002, 216
  • NStZ 2002, 331 (Ls.)
  • StV 2002, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
    Die Rüge genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da die Revision die den Mangel begründenden Tatsachen nicht so vollständig und genau angegeben hat, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 29, 203; BGH NStZ 1995, 462; Kuckein KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 38 m. w. N).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
    Auch gebietet, wie bereits vom 3. und 5. Strafsenat - insoweit allerdings nicht tragend - ausgeführt, die Sicherung des Fragerechts nicht die Anwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).
  • BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entlassung

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
    Auch gebietet, wie bereits vom 3. und 5. Strafsenat - insoweit allerdings nicht tragend - ausgeführt, die Sicherung des Fragerechts nicht die Anwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99

    Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
    Auch gebietet, wie bereits vom 3. und 5. Strafsenat - insoweit allerdings nicht tragend - ausgeführt, die Sicherung des Fragerechts nicht die Anwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
    So gehören nach ständiger Rechtsprechung die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen schon deshalb nicht zur "Vernehmung" im Sinne des § 247 Satz 1 und 2 StPO, weil dies mit dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht vereinbar wäre (BGHSt 26, 218, 219).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
    Die Rüge genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da die Revision die den Mangel begründenden Tatsachen nicht so vollständig und genau angegeben hat, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 29, 203; BGH NStZ 1995, 462; Kuckein KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 38 m. w. N).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, dass das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH, Urteil vom 15. November 2001 - 4 StR 215/01, NStZ 2002, 216; Urteil vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203).
  • BGH, 22.03.2021 - 1 StR 120/20

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sind für eine zulässige Verfahrensrüge die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau anzugeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001 - 4 StR 215/01 Rn. 3 mwN; hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2009 - 2 BvR 1182/08 Rn. 31 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 1 StO 4/03
    Wiedereinsetzung ist in diesem Fall gerechtfertigt, wenn die fristgebundene Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingeht, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre; das gleiche gilt, wenn eine unzuständige Stelle angegangen wird und infolge dortigen pflichtwidrigen Verhaltens die Frist versäumt wird (BVerfG NJW 1995, 3173 ff; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01- und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00-; OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) NStZ-RR 1999, 147; 2. Strafsenat NStZ 2002, 216 f, NJW 1994, 2841; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 44 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
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