Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2000

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   BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00 (1)   

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https://dejure.org/2001,5736
BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00 (1) (https://dejure.org/2001,5736)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 StR 228/00 (1) (https://dejure.org/2001,5736)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 StR 228/00 (1) (https://dejure.org/2001,5736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StPO; § 374 AO; § 264 StPO; § 203 StPO
    Steuerhehlerei; Anklage; Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinn (Einheitlicher Lebensvorgang nach Angriffsrichtung, kausaler Verknüpfung, Tatbild und Tatgeschehen, betroffenen Rechtsgütern und Beendigung / Tatmehrheit); Eröffnungsbeschluß

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Gesamtfreiheitsstrafe - Maßregeln gemäß §§ 69, 69a StGB - Fehlende Nachtragsanklage - Prozessuale Tat i.S.v. § 264 StPO - Tatmehrheit - Verfahrenseinstellung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 264; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; AO § 374

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StPO § 264 Abs. 1
    Prozessualer Tatbegriff bei der Steuerhehlerei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    Den Rahmen der Untersuchung bildet daher zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 10).

    Die Angriffsrichtung des Täterverhaltens ist jeweils eine ganz andere (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 10 sowie hierzu auch Beulke, Der prozessuale Tatbegriff, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft Bd. IV, S. 781, 791 ff.).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    a) Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 32, 215, 216).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    Das jeweilige tatbestandsmäßige Verhalten der Angeklagten weist zudem auch sachlichrechtlich keine Verknüpfung auf: Die Steuerhehlerei war zu dem Zeitpunkt, als C. mit dem Lieferwagen davonfuhr und damit die volle Verfügungsgewalt über die unversteuerten Zigaretten erlangte, nicht nur rechtlich vollendet, sondern darüber hinaus auch tatsächlich beendet (vgl. BGH NJW 1975, 2109, 2110; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Rdnr. 29 zu § 374 AO).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00
    a) Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 32, 215, 216).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Dieser verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 34, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

    Den Rahmen der Untersuchung bildet daher zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 m.w.N.).

    Zur Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO gehört zwar nicht nur der in der Anklage umschriebene Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (st. Rspr., vgl. BGHSt 32, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2000 - 4 StR 228/00   

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https://dejure.org/2000,7611
BGH, 04.07.2000 - 4 StR 228/00 (https://dejure.org/2000,7611)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2000 - 4 StR 228/00 (https://dejure.org/2000,7611)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 4 StR 228/00 (https://dejure.org/2000,7611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einlegung - Frist - Eingangsstempel - Schriftsatz - Verschulden - Angeklagter - Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    StPO §§ 44 ff; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 3

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 44, § 45 Abs. 2 S. 3
    Wiedereinsetzung von Amts wegen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 04.07.2000 - 4 StR 228/00
    Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision zu laufen, soweit das vorgenannte Urteil bereits zugestellt ist (BGHSt 30, 335).
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