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   BGH, 11.07.2000 - 4 StR 238/00   

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https://dejure.org/2000,5984
BGH, 11.07.2000 - 4 StR 238/00 (https://dejure.org/2000,5984)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2000 - 4 StR 238/00 (https://dejure.org/2000,5984)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 4 StR 238/00 (https://dejure.org/2000,5984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 52 StGB
    Natürliche Handlungseinheit bei gefährlicher Körperverletzung bei Verwirklichung zweier Qualifikationsmerkmale; das Leben gefährdenden Behandlung; Tatmehrheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Gefährliches Werkzeug - Lebensgefährliche Behandlung - Tateinheit - Tatmehrheit - Natürliche Handlungseinheit - Konkurrenzen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 224

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 224
    Natürliche Handlungseinheit bei der gefährlichen Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 301/91

    Gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BGH, 11.07.2000 - 4 StR 238/00
    Auch soweit zwei der Tatmodalitäten des § 224 StGB verwirklicht sind, liegt nur eine Gesetzesverletzung und nicht (gleichartige) Tateinheit vor (vgl. BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 4; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 28 m.N.).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    a) Im Fall II. 2. c) wird der neue Tatrichter auch § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, der anders als § 223 StGB und § 229 StGB (zur Möglichkeit von Tateinheit s. BGH NStZ 1997, 493) kein relatives Antragsdelikt ist (§ 230 StGB; s. o. Ziff. 2), zu prüfen haben (vgl. zum Würgen bis zur Bewußtlosigkeit BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz 1 (a.E.); BGH, Urteil vom 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und Beschluß vom 11. Juli 2000 - 4 StR 238/00); das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB stünde einem entsprechenden Schuldspruch nicht entgegen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 331 Rdn. 8).
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