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   BGH, 08.07.2003 - 4 StR 246/03   

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https://dejure.org/2003,8785
BGH, 08.07.2003 - 4 StR 246/03 (https://dejure.org/2003,8785)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2003 - 4 StR 246/03 (https://dejure.org/2003,8785)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 4 StR 246/03 (https://dejure.org/2003,8785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 63 StGB; § 306 StGB; § 306a StGB
    Anordnung der Unterbringungsanordnung in ein psychiatrisches Krankenhaus (Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit / Schuldunfähigkeit); Konkurenzen bei einfacher und schwerer Brandstiftung (Inbrandsetzen; Spezialität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung; Annahme von Tateinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 306 a Abs. 1; ; StGB § 306 a Abs. 2; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 § 306 a Abs. 1 Nr. 1
    Verhältnis zwischen einfacher und schwerer Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - 4 StR 246/03
    Bei der Inbrandsetzung ein und desselben fremden Gebäudes wird vielmehr der Tatbestand der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch denjenigen der schweren Brandstiftung gemäß § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB verdrängt (BGH NJW 2001, 765).
  • LG Berlin, 20.10.1986 - KLs 68 Js 6147/84
    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - 4 StR 246/03
    Da die sichere Feststellung einer dauerhaften schwerwiegenden, die Anordung der Maßregel des § 63 StGB rechtfertigenden Persönlichkeitsstörung (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 132) eher fernliegt, wird der neue Tatrichter auch zu prüfen haben, ob die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB in Betracht kommt.
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei einer dasselbe Gebäude betreffenden Brandlegung der Tatbestand der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch denjenigen der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB verdrängt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2003 - 4 StR 246/03; vom 3. April 2002 - 3 StR 32/02; vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 498/00, StV 2001, 232; vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196).
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