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   BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10   

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https://dejure.org/2010,5964
BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10 (https://dejure.org/2010,5964)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - 4 StR 260/10 (https://dejure.org/2010,5964)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 4 StR 260/10 (https://dejure.org/2010,5964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 64 StGB
    Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt/Drohung: erforderliche Feststellungen zur subjektiven Tatseite); Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Vergewaltigung: Vorangegangene Gewaltanwendung als fortwirkende Drohung gegenüber dem Opfer

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die subjektive Tatbestandsseite bei Verurteilung wegen einer Vergewaltigung mit konkludenter Drohung durch vorherige Gewaltanwendung

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Vorangegangene Gewaltanwendung als fortwirkende Drohung gegenüber dem Opfer

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergewaltigung: Vorangegangene Gewaltanwendung als fortwirkende Drohung gegenüber dem Opfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an die subjektive Tatbestandsseite bei Verurteilung wegen einer Vergewaltigung mit konkludenter Drohung durch vorherige Gewaltanwendung

  • datenbank.nwb.de

    Vergewaltigung: Vorangegangene Gewaltanwendung als fortwirkende Drohung gegenüber dem Opfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 570
  • NStZ-RR 2010, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    Zu den zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen lässt das Urteil jedoch Beweisgründe und Beweiswürdigung vermissen; dieser Mangel ist auf Sachrüge zu beachten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99, NZV 2000, 88 und vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    Nicht belegt hat es in der Beweiswürdigung jedoch, aus welchen Gründen es zu der Überzeugung gelangt ist, der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass die Zeugin die erneute Annäherung als eine konkludente Drohung empfand und infolge der Anwendung dieses Nötigungsmittels die Durchführung des Geschlechtsverkehrs duldete (vgl. zur finalen Verknüpfung BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268, 269 m.w.N.); dies ist insbesondere bei erheblicher Alkoholisierung kritisch zu prüfen (vgl. Fischer, StGB 57. Auflage § 177 Rdn. 52 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    Zu den zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen lässt das Urteil jedoch Beweisgründe und Beweiswürdigung vermissen; dieser Mangel ist auf Sachrüge zu beachten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99, NZV 2000, 88 und vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 112/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    Denn der Täter braucht für eine Unterbringung nach § 64 StGB nicht für die Allgemeinheit gefährlich zu sein (BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 112/10).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    Zu den zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen lässt das Urteil jedoch Beweisgründe und Beweiswürdigung vermissen; dieser Mangel ist auf Sachrüge zu beachten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99, NZV 2000, 88 und vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht einer etwaigen Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
    So kann vorangegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    Beide Angeklagten handelten hiernach auch in dem "Bewusstsein', dass der Zeuge eingedenk der zuvor erlebten Gewalt keinen Widerstand leisten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 4 StR 260/10, NStZ 2010, 570; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34).
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang;

    Vorangegangene Gewalt kann in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 4 StR 260/10, NStZ 2010, 570).
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