Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3637
BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00 (https://dejure.org/2000,3637)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2000 - 4 StR 290/00 (https://dejure.org/2000,3637)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2000 - 4 StR 290/00 (https://dejure.org/2000,3637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3a WaffG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen - Waffengesetz - Verstoß - Waffe - Betäubungsmittel - Besitz - Handeltreiben - Revision - Änderung - Schuldspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 39; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a
    Konkurrenzen bei Besitz und Führer mehrerer Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00
    Zu diesen Waffendelikten (§ 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a) und b) WaffG) stehen die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) und des unerlaubten Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit Betäubungsmitteln in Tateinheit, da sie, soweit es den Transport der für den Verkauf bestimmten Drogenmenge aus dem Vorrat des Angeklagten betrifft, durch dieselbe Handlung verwirklicht wurden (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 m. N.).
  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00
    Vielmehr stellt die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. BGH StV 1999, 645 m.w.N.), mit der Folge, daß die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffen und das zugleich der Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt dienende unerlaubte Führen eine r dieser Waffen tateinheitlich zusammen treffen (BGH aaO; BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00
    Vielmehr stellt die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. BGH StV 1999, 645 m.w.N.), mit der Folge, daß die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffen und das zugleich der Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt dienende unerlaubte Führen eine r dieser Waffen tateinheitlich zusammen treffen (BGH aaO; BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter mehrere Waffen besitzt und lediglich eine davon führt (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 2001, 101).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Der gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG strafbare unerlaubte Besitz und das nach dieser Vorschrift strafbare unerlaubte Führen einer Waffe stehen in Tateinheit (vgl. BGH NStZ 2001, 101).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Zwischen dem Besitz und dem Führen liegt ebenfalls Tateinheit vor, wenn der Täter von mehreren Waffen, die er besitzt, lediglich einen Teil mit sich führt (s. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vom 3. August 2000 - 4 StR 290/00, NStZ 2001, 101; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 52 WaffG Rn. 165).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01

    Schwere räuberische Erpressung; Ungeladene Waffe (Abgrenzung der Alternativen des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht