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   BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00   

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https://dejure.org/2000,3710
BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00 (https://dejure.org/2000,3710)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2000 - 4 StR 314/00 (https://dejure.org/2000,3710)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2000 - 4 StR 314/00 (https://dejure.org/2000,3710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringung - Rechtsschutzinteresse - Unzulässige Rechtsausübung - Widersprüchliches Verhalten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 296
    Beschwer des Angeklagten bei Nicht-Anordnung der Maßregel des § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 514/99

    Widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Tatrichter und dem Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00
    Widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99); die Revision des Angeklagten ist daher unzulässig.
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 248/99

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; (Sachverständigen-)

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00
    Mit Beschluß vom 21. September 1999 - 4 StR 248/99 - hat der Senat das Urteil auf die Revision des Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben, soweit seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert, so daß die Revision bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330 ff.; 37, 5, 7; 381 4, 7; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 -1 StR 794/94).
  • BGH, 17.01.1995 - 1 StR 794/94

    Revision - Beschwer - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Alkohol -

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert, so daß die Revision bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330 ff.; 37, 5, 7; 381 4, 7; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 -1 StR 794/94).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert, so daß die Revision bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330 ff.; 37, 5, 7; 381 4, 7; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 -1 StR 794/94).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00
    Ob dieser Rechtsprechung weiter zu folgen ist oder ob einem Angeklagten möglicherweise ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung zugebilligt werden muß, wie dies im Schrifttum angenommen wird (vgl. Tolksdorf in FS für Stree und Wessels (1993) S. 753 ff.; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66), kann offen bleiben (ebenso BGH NStZ-RR 2000, 43); denn die Revision des Angeklagten erweist sich hier als mißbräuchliche und damit als unzulässige Rechtsausübung.
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Für andere Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt hat, gilt - wie in jedem Prozess - das allgemeine Missbrauchsverbot (BGHSt 38, 111, 112 f.; BGH StV 2001, 100 f. und 101; KG JR 1971, 338 mit zust. Anm. Peters; Weber GA 1975, 289, 295; Fahl, Rechtsmissbrauch im Strafprozess S. 68 ff., 124 ff.; Niemöller StV 1996, 501 ff.; Fischer NStZ 1997, 212, 216 f.; Kudlich NStZ 1998, 588 ff.; Roxin in FS für Hanack S. 1, 19 f.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Einl. Rdn. 111; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 22 a).
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Das Rechtsschutzinteresse kann fehlen, wenn die Ausübung eines an sich gegebenen Rechts zu früherem Prozessverhalten in einem unauflösbaren Selbstwiderspruch steht (BGH StV 2001, 100 und StV 2001, 101).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f.; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7; Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 186/05; Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06 Rn. 4, NStZ 2007, 213; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 665/07 Rn. 2, NStZ-RR 2008, 142; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 Rn. 6, NStZ 2009, 261; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09 Rn. 2, NStZ 2010, 270; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09 Rn. 3; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 Rn. 29; zweifelnd zwischenzeitlich der 1. und der 4. Senat in Beschlüssen vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98, NStZ-RR 2000, 43 und vom 14. September 2000 - 4 StR 314/00, StV 2001, 100).
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