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   BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02   

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https://dejure.org/2002,5411
BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02 (https://dejure.org/2002,5411)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - 4 StR 329/02 (https://dejure.org/2002,5411)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - 4 StR 329/02 (https://dejure.org/2002,5411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 46a StGB
    Strafzumessung (fehlerhaft unterbliebene Prüfung des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vorrang des vertypten Strafmilderungsgrunds vor einer allgemeinen strafmildernden Berücksichtigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung - Strafzumessungsgesichtspunkt - Entschuldigung - Opfer - Wiedergutmachung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Täter-Opfer-Ausgleich

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 a; ; StGB § 46 a Nr. 1; ; StGB § 46 a Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 a Nr. 1
    Anwendung vor allem zum Ausgleich immaterieller Schäden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 551/00

    Heranwachsende; Jugendstrafrecht; Strafzumessung; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02
    Die allgemeine strafmildernde Berücksichtigung der Schadenswiedergutmachung konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB nicht ersetzen (BGH StV 2001, 346).
  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11

    Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat;

    Sie dient - anders als die in erster Linie für materiellen Schadensersatz bei Vermögensdelikten vorgesehene Vorschrift des § 46a Nr. 2 StGB - über den Ausgleich immaterieller Folgen zwischen Täter und Opfer der Lösung von Konflikten, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie veranlasst worden sind (BGH NStZ 1995, 492; NStZ 2000, 205; StV 2002, 656; StV 2007, 72, 73; zweifelnd Senat NJW 2001, 2557).
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