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| BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02 | |
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https://dejure.org/2002,7199
BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02 (https://dejure.org/2002,7199)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2002 - 4 StR 33/02 (https://dejure.org/2002,7199)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2002 - 4 StR 33/02 (https://dejure.org/2002,7199)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Totschlag - Sachverständiger - Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Strafschärfung - Geistig-seelische Ausnahmesituation
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Strafschärfende Berüscksichtigung von Tatmodalitäten bei verminderter Schuld
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).
- BGH, 03.02.1989 - 2 StR 530/88
Möglichkeit der Anlastung von Anzeichen für die Stärke einer seelischen …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).
- BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90
Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).
- BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86
Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).
- BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88
Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97
Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das …
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).
- BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88
Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit
Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02
Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur
BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis
9,
11,
12,
14,
15 und
18).