Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5690
BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01 (https://dejure.org/2001,5690)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2001 - 4 StR 347/01 (https://dejure.org/2001,5690)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 4 StR 347/01 (https://dejure.org/2001,5690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 249 StGB; § 46 StGB
    Beweiswürdigung (Behandlung unbelegter Angaben des Angeklagten; belastende Einbeziehung von Vermutungen); Raub (Banküberfälle); Strafzumessung (Rückfall; Wiederholungstat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Beweiswürdigung - Aufhebung des Strafausspruchs - Täterschaft bei Raubüberfall - Vermutung als Grundlage eines Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Würdigung der Einlassung des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01
    Für die neu zu treffenden Feststellungen im Hinblick auf die angeblich von einem unbekannten Türken dem Angeklagten nur zum Wärmen zur Verfügung gestellte (mit Sehschlitzen versehene) Wollmütze weist der Senat darauf hin, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres hinzunehmen sind; ihre Zurückweisung erfordert auch nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv fest - vgl. nur BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH, Beschluß stellen läßt (st. Rspr., vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01
    Die Erwägung der Strafkammer stellt sich somit nur als Vermutung dar, auf die der Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1987, 473 f.).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01
    Für die neu zu treffenden Feststellungen im Hinblick auf die angeblich von einem unbekannten Türken dem Angeklagten nur zum Wärmen zur Verfügung gestellte (mit Sehschlitzen versehene) Wollmütze weist der Senat darauf hin, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres hinzunehmen sind; ihre Zurückweisung erfordert auch nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv fest - vgl. nur BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH, Beschluß stellen läßt (st. Rspr., vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01
    Die Erwägung der Strafkammer stellt sich somit nur als Vermutung dar, auf die der Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1987, 473 f.).
  • BGH, 05.02.2002 - 4 StR 7/02

    Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; bestimmende

    Der Senat sieht sich aber zu dem Hinweis veranlaßt, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres hinzunehmen sind; ihre Zurückweisung erfordert auch nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Senatsbeschluß vom 18. Oktober 2001 - 4 StR 347/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht