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   BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,7477
BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02 (1) (https://dejure.org/2003,7477)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2003 - 4 StR 381/02 (1) (https://dejure.org/2003,7477)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2003 - 4 StR 381/02 (1) (https://dejure.org/2003,7477)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 44 StPO; § 345 StPO; § 137 StPO; § 33a StPO; § 352 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur abschließenden Revisionsbegründung; rechtliches Gehör; Wahlverteidigung (Zustellung an den weiteren Wahlverteidiger); umfassende Prüfung auf die Erhebung der Sachrüge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur abschließenden Revisionsbegründung; Zustellung des Urteils an nur einen von mehreren Wahlverteidigern; Fehlende Unterrichtung eines der Wahlverteidiger von der Zustellung des Urteils an einen anderen ...

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 33 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 145a Abs. 1
    Zustellung bei mehreren Wahlverteidigern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen

    Auszug aus BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02
    Gegen die Senatsentscheidung vom 5. November 2002 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, weil es sich um eine rechtskräftige Sachentscheidung handelt, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 17, 94, 96 f.; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1).

    Nachdem dieser in seiner Revisionsbegründungsschrift vom 19. August 2002 angekündigt hatte, die Rüge der Verletzung materiellen Rechts werde noch ausgeführt (vgl. hierzu BGHSt 23, 102 f.), hat der Senat bis zum 5. November 2002 mit einer Entscheidung gewartet.

  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02
    Gegen die Senatsentscheidung vom 5. November 2002 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, weil es sich um eine rechtskräftige Sachentscheidung handelt, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 17, 94, 96 f.; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1).

    Die Voraussetzungen des § 33 a StPO liegen ebenfalls nicht vor; denn der Senat hat bei seiner Entscheidung zum Nachteil des Angeklagten keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen er nicht gehört worden ist (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1, 2, 3, 6; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 33 Rdn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 11.07.1990 - 2 StR 312/90

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insbesondere das

    Auszug aus BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02
    Die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils war weder dadurch berührt, daß es an nur einen der Wahlverteidiger zugestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f.; BGHSt 22, 221, 222; 34, 371, 372), noch dadurch, daß Rechtsanwalt T. von der Zustellung des Urteils an den anderen Wahlverteidiger nicht unterrichtet worden war (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NJW 1977, 640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1; Laufhütte in KK 4. Aufl. § 145 a Rdn. 3, 6 f.).
  • BGH, 30.04.2003 - 1 StR 91/03

    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist

    Gegen den Beschluß des Senats vom 27. März 2003 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, weil es sich um eine rechtskräftige Sachentscheidung handelt, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat (st. Rspr.; vgl. BHG, Beschluß vom 4. März 2003 - 4 StR 381/02 m.Nachw.).
  • BGH, 06.05.2015 - 4 StR 349/14

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Antrag ist bereits deshalb unzulässig, weil nach einer im Revisionsrechtszug erlassenen Sachentscheidung, die das Verfahren zum Abschluss gebracht hat, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur (weiteren) Begründung der Revision nicht in Betracht kommt (st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94; vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91; vom 9. April 1987 - 3 StR 543/86, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 1; vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 584/01, StraFo 2003, 52; vom 4. März 2003 - 4 StR 381/02; vom 25. Mai 2012 - 5 StR 152/12 Rn. 2).
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   BGH, 05.11.2002 - 4 StR 381/02   

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BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - 4 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,5667)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 326/02

    Nachholung der Einziehung des Führerscheins

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 381/02
    Das kann der Senat nachholen (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 326/02; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 69 Rdn. 16a).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 381/02
    Das kann der Senat nachholen (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 326/02; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 69 Rdn. 16a).
  • BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05

    "Nötigung im Straßenverkehr"; vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung (konkrete

    Der Senat ergänzt den Maßregelausspruch um die versehentlich unterbliebene Anordnung der Einziehung des Führerscheins (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 381/02).
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 390/03

    Angriff an einer roten Ampel

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. April 2003 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird die Urteilsformel nach dem Satz "Die Fahrerlaubnis wird entzogen." wie folgt ergänzt: "Der Führerschein wird eingezogen." (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 381/02).
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BGH, Entscheidung vom 27.12.2002 - 4 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,31775)
BGH, Entscheidung vom 27. Dezember 2002 - 4 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,31775)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 27.12.2002 - 4 StR 381/02
    Das kann der Senat nachholen (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 326/02; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 69 Rdn. 16a).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 326/02

    Nachholung der Einziehung des Führerscheins

    Auszug aus BGH, 27.12.2002 - 4 StR 381/02
    Das kann der Senat nachholen (vgl. BGHSt 5, 168, 178 f.; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 326/02; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 69 Rdn. 16a).
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