Rechtsprechung
BGH, 20.03.2003 - 4 StR 400/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 67 StGB
Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe; Grundsatz des Vollzuges der Maßregel vor der Strafe; Möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Straftäters; Zulässigkeit der Abweichung von der regelmäßigen Vollstreckungsreihenfolge, wenn dadurch der Zweck ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2
Vorwegvollzug eines Teils der Strafe zur Förderung der Therapiebereitschaft und Erleichterung der Therapie - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1998 - 2 StR 423/98
Abweichung von der regelmäßigen Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in der …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 400/02
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers soll zwar grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Straftäters am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12, 14).Eine Abweichung von der regelmäßigen Vollstreckungsreihenfolge des § 67 Abs. 1 StGB ist jedoch dann zulässig, wenn dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann (§ 67 Abs. 2 StGB); in einem solchen Fall muß das Urteil auf der Grundlage einer eingehenden, die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigenden Beurteilung darlegen, wegen welcher besonderen Umstände der Vorwegvollzug der Strafe die Therapie günstiger beeinflussen wird und daß dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht in gleicher Weise erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 14).
- BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 400/02
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers soll zwar grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Straftäters am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12, 14). - BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89
Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub; …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 400/02
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers soll zwar grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Straftäters am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12, 14).