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   BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02   

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https://dejure.org/2003,2757
BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02 (https://dejure.org/2003,2757)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2003 - 4 StR 423/02 (https://dejure.org/2003,2757)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 4 StR 423/02 (https://dejure.org/2003,2757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 54 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 331 StGB; § 332 StGB
    Vernehmung einer Vertrauensperson (Unerreichbarkeit; Sperrerklärung; audiovisuelle Vernehmung); Bestechung; Vorteilsannahme (Unrechtsvereinbarung; Bestimmtheit; überspannte Anforderungen); Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen beim Freispruch)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Dienstgeheimnisses; Unerlaubter Erwerb von Munition; Strafvollstreckungsvereitelung

  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 331; ; StGB § 331 Abs. 1; ; StGB § 332; ; StGB § 332 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 332 Abs. 3 Nr. 1 a.F.; ; StPO § 54; ; StPO § 96; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 Abs. 1 § 332 Abs. 1
    Unrechtsvereinbarung bei der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 610
  • StV 2003, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Die Urteilsausführungen lassen jedoch besorgen, daß es dabei an die Annahme der nach beiden Straftatbeständen erforderlichen - ausdrücklich oder konkludent - getroffenen Unrechtsvereinbarung, bei der eine bestimmte Diensthandlung für die Vorteilsgewährung als Äquivalent erbracht wird (st. Rspr.; BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1999, 561), zu hohe Anforderungen gestellt und deshalb die gebotene Gesamtwürdigung aller nach dem Beweisergebnis für den Abschluß einer solchen Unrechtsvereinbarung sprechenden Umstände unterlassen hat.

    Zwar genügt - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB a.F. - nicht schon die Feststellung der Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung oder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung erfolgt (vgl. BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24).

    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlungen dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (st. Rspr.: BGHSt 39, 45, 46/47; BGH NStZ 1999, 561).

  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Die Urteilsausführungen lassen jedoch besorgen, daß es dabei an die Annahme der nach beiden Straftatbeständen erforderlichen - ausdrücklich oder konkludent - getroffenen Unrechtsvereinbarung, bei der eine bestimmte Diensthandlung für die Vorteilsgewährung als Äquivalent erbracht wird (st. Rspr.; BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1999, 561), zu hohe Anforderungen gestellt und deshalb die gebotene Gesamtwürdigung aller nach dem Beweisergebnis für den Abschluß einer solchen Unrechtsvereinbarung sprechenden Umstände unterlassen hat.

    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlungen dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (st. Rspr.: BGHSt 39, 45, 46/47; BGH NStZ 1999, 561).

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Gegen die dem Freispruch in den vorgenannten Fällen zugrundeliegende Beweiswürdigung wendet sich die Revision der Staatsanwaltschaft zu Recht: Spricht das Gericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen frei, so sind die der Beweiswürdigung zugrundeliegenden wesentlichen Erwägungen in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH NStZ 2002, 446 jew.m.w.N.).

    Hat der Tatrichter die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung vom Vorliegen eines äußeren oder inneren Tatmerkmals nicht gewonnen, müssen die Urteilsgründe in überprüfbarer Weise belegen, daß er die für die Schuld des Angeklagten sprechenden Beweisergebnisse ebenso wie entgegenstehende in ihrer Bedeutung zutreffend gewertet hat und daß die Anwendung des Zweifelssatzes auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtwürdigung dieser Ergebnisse erfolgt ist (vgl. BGH NStZ 2002, 446; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Dies gilt auch dann, wenn in einem Beweisantrag eine bestimmte Person benannt ist und diese - wie hier - mit der Vertrauensperson identisch sein kann, auf die sich die vorliegende Sperrerklärung bezieht (vgl. BGHSt 39, 141, 144 f.).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Gegen die dem Freispruch in den vorgenannten Fällen zugrundeliegende Beweiswürdigung wendet sich die Revision der Staatsanwaltschaft zu Recht: Spricht das Gericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen frei, so sind die der Beweiswürdigung zugrundeliegenden wesentlichen Erwägungen in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH NStZ 2002, 446 jew.m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Hat der Tatrichter die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung vom Vorliegen eines äußeren oder inneren Tatmerkmals nicht gewonnen, müssen die Urteilsgründe in überprüfbarer Weise belegen, daß er die für die Schuld des Angeklagten sprechenden Beweisergebnisse ebenso wie entgegenstehende in ihrer Bedeutung zutreffend gewertet hat und daß die Anwendung des Zweifelssatzes auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtwürdigung dieser Ergebnisse erfolgt ist (vgl. BGH NStZ 2002, 446; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Zwar genügt - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB a.F. - nicht schon die Feststellung der Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung oder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung erfolgt (vgl. BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Soweit es die Fälle 5 bis 11 der Anklageschrift betrifft, hätte sich das Landgericht daher nicht auf die Prüfung der Frage beschränken dürfen, ob die festgestellten Handlungen des Angeklagten, die zwei Bußgeldverfahren, ein Ermittlungsverfahren und die Auszahlung einer Belohnung betreffen, die es - entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich des Bußgeldbescheides vom 9. Januar 1996 - zutreffend als Diensthandlungen im Sinne der §§ 331 Abs. 1, 332 Abs. 1 StGB a.F. (vgl. BGH NStZ 2000, 596, 598) angesehen hat, Gegenstand einer zwischen dem Angeklagten und S. abgeschlossenen Unrechtsvereinbarung waren.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Sie ist lückenhaft und läßt zudem besorgen, daß die Strafkammer zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung von der Schuld des Angeklagten gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02
    Sie ist lückenhaft und läßt zudem besorgen, daß die Strafkammer zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung von der Schuld des Angeklagten gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1999, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25).
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