Rechtsprechung
BGH, 08.11.2001 - 4 StR 429/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG
Verfall von Wertersatz bei Einziehung von Betäubungsmitteln; Etwas; Beziehungsgegenstände - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten - Verletzung materiellen Rechts - Verfall des Wertersatzes - Beziehungsgegenstände - Einziehung - Betäubungsmittel
- Judicialis
BtMG § 33 Abs. 2 Satz 1; ; StGB §§ 74 ff; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 § 73 a § 74; BtMG § 33
Einziehung und Verfall bei sichergestellten BtM - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 260
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90
Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht …
Auszug aus BGH, 08.11.2001 - 4 StR 429/01
Werden beim Täter Betäubungsmittel sichergestellt, so unterliegen diese als sogenannte "Beziehungsgegenstände" der Einziehung gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG i.V.m. §§ 74 ff StGB (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1;… Weber BtMG § 33 Rdnr. 150) und nicht dem Verfall.
- BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der …
Damit scheidet auch die ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB aus, die nur anstelle des Verfalls in Betracht kommt (vgl. BGHSt 33, 233; BGH StV 2002, 260;… BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 1). - BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21
Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten …
Dementsprechend werden etwa Betäubungsmittel im Hinblick auf die Straftatbestände der §§ 29 ff. BtMG grundsätzlich als Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB i.V.m. § 33 Satz 1 BtMG eingestuft, und zwar exklusiv auch dann, wenn sie vom Täter deliktisch erworben und damit "durch die Tat erlangt" worden sind, also begrifflich eine Einordnung als Taterträge in Betracht käme (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 7;… vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21, juris Rn. 6;… vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20, NStZ 2021, 557 Rn. 4; vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01, StV 2002, 260). - BGH, 01.02.2011 - 4 StR 454/10
Vorrang der Einziehung von Betäubungsmitteln gegenüber dem Verfall …
Damit scheidet auch die Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73a StGB aus, die nur an Stelle des Verfalls in Betracht kommt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 2010 - 2 StR 286/10; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, und vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01, StV 2002, 260).Vor dem Weiterverkauf sichergestellte Betäubungsmittel unterliegen als Beziehungsgegenstände der Einziehung gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG i.V.m. §§ 74 ff. StGB (BGH, Beschluss vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01, StV 2002, 260).
- BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01
Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall); …
- BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer …
Diese unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (vgl. BGH StV 2002, 260). - BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06
Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen …
Die aus der Straftat erlangten Betäubungsmittel als solche unterliegen nicht dem Verfall, sondern als Beziehungsgegenstände der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG (Senat, Beschluss vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01; BGH NStZ-RR 2002, 118, 119; Schmidt, Gewinnabschöpfung im Straf- und Bußgeldverfahren, S. 25). - BGH, 16.11.2010 - 2 StR 286/10
Verfall von Wertersatz (Verfahrenseinstellung; Vorrang der Einziehung bei …
- BGH, 27.06.2017 - 2 StR 204/17
Anordnung des Verfalls von Wertersatz über einen Geldbetrag; Einziehung von …
Diese unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118; Beschluss vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01, StV 2002, 260).