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   BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02   

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https://dejure.org/2002,4016
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02 (https://dejure.org/2002,4016)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 StR 432/02 (https://dejure.org/2002,4016)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 (https://dejure.org/2002,4016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 337 StPO
    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen; Entbehrlichkeit); Freiheitsberaubung (Sich Bemächtigen; unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit bei körperlicher Auseinandersetzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der Nichterteilung des letzten Wortes - Widereintritt in die Beweisaufnahme nach dem letzten Wort des Angeklagten - Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort - Tatbestandsvoraussetzungen einer Freiheitsberaubung - Kurzzeitige Festhalten des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 258; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StGB § 239; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 Abs. 1
    Freiheitsentziehung bei nur vorübergehender Einschränkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 371
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Ein Fall, in dem die erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort ausnahmsweise entbehrlich sein oder in dem das Urteil auf dem Verfahrensfehler nicht beruhen kann (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8 m.w.N.), liegt hier, soweit es um die Schuldsprüche wegen der vom Angeklagten bestrittenen Betäubungsmitteldelikte und den gesamten Rechtsfolgenausspruch geht, nicht vor.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Bestimmung der Tagessatzhöhe auch dann erforderlich ist, wenn gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB aus einer oder mehreren Einzelfreiheitsstrafen und einer Einzelgeldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75

    Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

    Es erscheint bereits fraglich, ob der vom Angeklagten beabsichtigte kurze Aufenthalt im Bad gegen den Willen der Frau den Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB erfüllt hätte, weil dazu eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13

    Versuchte Freiheitsberaubung (Vollendung); versuchte Nötigung; Prozesskostenhilfe

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 371; BGH NStZ-RR 2003, 168).
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