Rechtsprechung
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 239 StGB; § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 337 StPO
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen; Entbehrlichkeit); Freiheitsberaubung (Sich Bemächtigen; unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit bei körperlicher Auseinandersetzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsgrund der Nichterteilung des letzten Wortes - Widereintritt in die Beweisaufnahme nach dem letzten Wort des Angeklagten - Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort - Tatbestandsvoraussetzungen einer Freiheitsberaubung - Kurzzeitige Festhalten des ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 258; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StGB § 239; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 Abs. 1
Freiheitsentziehung bei nur vorübergehender Einschränkung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 371
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96
Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Ein Fall, in dem die erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort ausnahmsweise entbehrlich sein oder in dem das Urteil auf dem Verfahrensfehler nicht beruhen kann (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8 m.w.N.), liegt hier, soweit es um die Schuldsprüche wegen der vom Angeklagten bestrittenen Betäubungsmitteldelikte und den gesamten Rechtsfolgenausspruch geht, nicht vor. - BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Bestimmung der Tagessatzhöhe auch dann erforderlich ist, wenn gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB aus einer oder mehreren Einzelfreiheitsstrafen und einer Einzelgeldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96). - BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426). - BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer …
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426).
- BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der …
Es erscheint bereits fraglich, ob der vom Angeklagten beabsichtigte kurze Aufenthalt im Bad gegen den Willen der Frau den Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB erfüllt hätte, weil dazu eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02). - BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an …
Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168). - BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21
Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten …
Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (…BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6;… LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20;… MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19). - BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13
Versuchte Freiheitsberaubung (Vollendung); versuchte Nötigung; Prozesskostenhilfe …
Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 371; BGH NStZ-RR 2003, 168).