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   BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00   

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BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00 (https://dejure.org/2000,2362)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2000 - 4 StR 456/00 (https://dejure.org/2000,2362)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2000 - 4 StR 456/00 (https://dejure.org/2000,2362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 24 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt; Unerlaubtes Handeltreiben; Freiwilligkeit; Fehlgeschlagener Versuch; Fehlerhafte Beweiswürdigung bei möglichem "Querschläger"; Doppelverwertungsverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Mord - Gefährliche Körperverletzung - Handeltreiben - Haschisch - Revision - Menge - Strafzumessung - Projektil - Versuch - Rücktritt - Fehlgeschlagen

  • Judicialis

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 24 Abs. 1
    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt beim Handel mit BtM; fehlgeschlagener Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 461
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Dies genügt für die Feststellung, daß das Haschisch mindestens 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) enthielt und damit die Grenze der nicht geringen Menge erreicht hat (BGHSt 33, 8; 42, 1), nicht.

    Angesichts der Häufigkeit, mit der bei Cannabisprodukten eine sehr schlechte oder schlechte Qualität mit einem Wirkstoffgehalt von lediglich bis zu 2 % auftritt (1994: 4,1 %, BGHSt 42, 1, 13; 1997: 11 %, Weber BtMG Anh. E S. 1004), kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ohne weiteres von einem Wirkstoffgehalt von nicht unter 2, 5 % ausgegangen werden.

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 35, 90, 94; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 24 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 464/95

    Versuch - Fehlschlag - Rücktritt

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    War diese noch nach Abgabe des Schusses mit weiterer Munition versehen und hätte der Angeklagte dennoch von einem weiteren Einsatz der Waffe abgesehen, wäre ein freiwilliges Aufgeben der Tat, für das der Zweifelsgrundsatz gilt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 a.E.), nicht ausgeschlossen (vgl. BGH StV 1997, 128; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 3, 8 und Versuch, unbeendeter 32).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Dies genügt für die Feststellung, daß das Haschisch mindestens 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) enthielt und damit die Grenze der nicht geringen Menge erreicht hat (BGHSt 33, 8; 42, 1), nicht.
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    War diese noch nach Abgabe des Schusses mit weiterer Munition versehen und hätte der Angeklagte dennoch von einem weiteren Einsatz der Waffe abgesehen, wäre ein freiwilliges Aufgeben der Tat, für das der Zweifelsgrundsatz gilt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 a.E.), nicht ausgeschlossen (vgl. BGH StV 1997, 128; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 3, 8 und Versuch, unbeendeter 32).
  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 120/90

    Strafzumessung - Verwerfliche Motivation - Richterliche Bewertung - Handel mit

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Im übrigen begegnen die Erwägungen, die Angeklagten hätten "allein um des schnellen finanziellen Gewinnes willen gehandelt" (UA 17, betreffend den Angeklagten E. ) bzw. "die Tat aus finanziellen Gründen begangen ..., ohne selbst drogenabhängig zu sein" (UA 18, betreffend den Angeklagten F. ), im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90 = StV 1991, 64 (nur LS); Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 278 m.w. N.).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90

    Strafzumessungsfehler durch strafschärfende Wertung des Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Im übrigen begegnen die Erwägungen, die Angeklagten hätten "allein um des schnellen finanziellen Gewinnes willen gehandelt" (UA 17, betreffend den Angeklagten E. ) bzw. "die Tat aus finanziellen Gründen begangen ..., ohne selbst drogenabhängig zu sein" (UA 18, betreffend den Angeklagten F. ), im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90 = StV 1991, 64 (nur LS); Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 278 m.w. N.).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 -m.w.N.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    War diese noch nach Abgabe des Schusses mit weiterer Munition versehen und hätte der Angeklagte dennoch von einem weiteren Einsatz der Waffe abgesehen, wäre ein freiwilliges Aufgeben der Tat, für das der Zweifelsgrundsatz gilt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 a.E.), nicht ausgeschlossen (vgl. BGH StV 1997, 128; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 3, 8 und Versuch, unbeendeter 32).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 362/97
    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
    Die bisherigen Feststellungen bieten jedenfalls keine ausreichende Grundlage für die Annahme, die Angeklagten hätten ihren Plan, Ei. zu töten, als undurchführbar erkannt und deshalb gezwungenermaßen aufgegeben (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 9).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96

    Unterlassene Feststellung eines möglichen freiwilligen Rücktritts von der

  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom

    Ging der Angeklagte aber davon aus, die Tat mit der von ihm benutzten Pistole noch vollenden zu können, weil diese, wovon mangels gegenteiliger Feststellungen zu Gunsten des Angeklagten auszugehen ist, nach Abgabe des Schusses noch mit weiterer Munition versehen war, wäre ein freiwilliges Aufgeben der Tat, für das der Zweifelsgrundsatz gilt (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 199; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 26), nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00 - m.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt sind - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (so st. Rechtsprechung z. B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 613; StV 2001, 461).

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Zwar ist es dem Tatrichter nach der bisherigen - allerdings keineswegs einheitlichen - Rechtsprechung nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, dass der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH NStZ-RR 1997, 50; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03, insoweit in NStZ 2004, 398 nicht abgedruckt; einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bejahend dagegen BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00, insoweit in StV 2001, 68 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (Senat, Beschluss vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00 m.w.N.), zumal das Landgericht festgestellt hat, dass die Angeklagte ab dem Tode ihres Vaters im Januar 2008, das heißt im Tatzeitraum, Drogen konsumiert hat.
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 248/16

    Urteilsbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil); Strafzumessung

    Zwar lässt eine solche Erwägung regelmäßig besorgen, der Tatrichter habe entgegen § 46 Abs. 3 StGB einen zum Tatbestand des Handeltreibens gehörenden Umstand bei der Strafzumessung erneut straferschwerend berücksichtigt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00, StV 2001, 461 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 Ss 42/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff des unerlaubten Besitzens, Beweiswürdigung

    Gleichwohl anzunehmen, dass das Marihuana von "durchschnittlicher Qualität " mit einem Wirkstoffgehalt von 5-8 % gewesen sei, ist mangels Tatsachengrundlage unzulässig, denn angesichts der Häufigkeit, mit der bei Cannabisprodukten eine sehr schlechte oder schlechte Qualität mit einem Wirkstoffgehalt von lediglich bis zu 2 % auftritt, kann nicht ohne weiteres von einem Wirkstoffgehalt von nicht unter 2, 5 % ausgegangen werden (BGH StV 2001, 461).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04

    Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung

    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 362/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Möglichkeit zur

    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder anderen zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 35, 90, 94; BGH StraFo 2001, 68; BGH NStZ-RR 2003, 40).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

    Zwar ist nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.9.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23; Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04; Beschluss vom 15.2.2005 - 1 Ss 384/04; Beschluss vom 4.4.2005 - 1 Ss 48/05) die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen

    Das Landgericht wird außerdem sorgfältig prüfen müssen, ob es angesichts der Gesamtumstände ohne sachverständige Hilfe in der Lage ist, die "nicht geringe Menge" Kokain, mit der Handel getrieben worden sein soll, zu ermitteln (vgl. dazu BGH StV 2001, 461 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
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