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   BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00   

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https://dejure.org/2000,5632
BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00 (https://dejure.org/2000,5632)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 4 StR 460/00 (https://dejure.org/2000,5632)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 4 StR 460/00 (https://dejure.org/2000,5632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Verletzung materiellen Rechts - Strafausspruch - Strafrahmen - Drohung - Schreckschußpistole - Eignung zur Körperverletzung - Nachprüfung - Gesamtwürdigung - Strafmilderung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 250; ; StGB § 46 a; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Verwendung einer Schreckschusspistole

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 245/98

    Verwenden einer geladenen Schreckschußpistole bei einem Überfall - Objektive

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
    Das Verhalten des Angeklagten erfüllt daher nur den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB, (BGH, Beschluß vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98).
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98

    Änderung des Raubtatbestands zwischen Tatbegehung und Verurteilung; "Verwenden"

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt beim Einsatz einer geladenen Schreckschußpistole voraus, daß der Täter durch Aufsetzen auf Kopf oder Körper mit der Abgabe eines Schusses droht (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98 mit weiteren Nachweisen; Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 293/294).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
    Rechtsfehlerhaft ist jedoch die Wertung des Landgerichts, schon der Umstand, daß der Angeklagte bei der Ausführung der Tat maskiert gewesen sei, schließe in der Regel die Annahme eines minder schweren Falles aus ( vgl. BGH NStZ 1998, 188 f. ).
  • BGH, 11.01.2000 - 4 StR 611/99

    Strafschärfung (Vermummung bei der Tat als kriminelle Energie)

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
    Soweit aus einer früheren Entscheidung des Senats (BGH, Beschluß vom 11. März 1997 - 4 StR 25/97) Gegenteiliges hätte entnommen werden können, hat der Senat hieran nicht festgehalten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99).
  • BGH, 11.03.1997 - 4 StR 25/97

    Aufhebung von Strafausspruch und Maßregelausspruch im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
    Soweit aus einer früheren Entscheidung des Senats (BGH, Beschluß vom 11. März 1997 - 4 StR 25/97) Gegenteiliges hätte entnommen werden können, hat der Senat hieran nicht festgehalten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00
    Sie hat dann allerdings unter Hinweis auf die erhebliche kriminelle Energie, die der Angeklagte bei der Tatplanung und -durchführung aufgewendet hat, einen minder schweren Fall verneint, ohne in diesem Zusammenhang die erlittene Untersuchungshaft und die stabilen persönlichen Lebensverhältnisse des Angeklagten sowie den Umstand zu erörtern, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. BGH NStZ 1983, 119; BGH StV 1993, 245).
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