Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4643
BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01 (https://dejure.org/2001,4643)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2001 - 4 StR 461/01 (https://dejure.org/2001,4643)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2001 - 4 StR 461/01 (https://dejure.org/2001,4643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Minder schwere Fälle der schweren räuberischen Erpressung (Gesamtbetrachtung; erhebliche Zeitspanne zwischen Begehung und Aburteilung; Verfahrensverzögerung und Zeitablauf)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Gefährliche Körperverletzung - Körperverletzung - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unerlaubter Waffenbesitz - Maßregelanordnung - Vorstrafen - Einziehung der Waffe - Schuldspruch

  • Judicialis

    StGB § 69 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Zeitraum zwischen Tat und Urteil als Strafmilderungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01
    Die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr., BGHSt 26, 97, 981 - BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01
    Eine solch lange Zeitspanne zwischen Begehung der Taten und ihrer Aburteilung ist ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13 und Zeitablauf 1, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Schließlich ist auch eine lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung neben der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und der langen Verfahrensdauer ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGH StV 1992, 452; StV 1994, 652; StV 1998, 377; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1993 - 5 StR 67/93; vom 15. September 1993 - 5 StR 523/93; und vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht eine gleich hohe Bedeutung wie in anderen Fällen zu (wie etwa in den von der Revision genannten Entscheidungen BGHSt 40, 48, 58 und BGH, Beschluss vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01, bei denen es nicht um Sexualdelikte z. N. von Kindern, sondern um Totschlag und schwere räuberische Erpressung ging).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht