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   BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02   

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https://dejure.org/2003,8329
BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02 (https://dejure.org/2003,8329)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2003 - 4 StR 484/02 (https://dejure.org/2003,8329)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2003 - 4 StR 484/02 (https://dejure.org/2003,8329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 32 StGB; § 22 StGB
    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei Teilrechtfertigung für die ersten Stiche/Tathandlungen; Erforderlichkeit bei lebensgefährlichen Messerstichen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch bei Totschlag wegen Rechtfertigung durch Notwehr bei Angriff mit einer Wasserwaage und Abwehr durch Butterflymesser; Notwehrüberschreitung bei achtfachem Zustechen mit einem Butterflymesser; Klärung der Kampflage bei Angriff von hinten und Abwehrstichen in ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 2
    Erforderlichkeit der Abwehr (zahlreiche Messerstiche)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87

    Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Im übrigen wird der neue Tatrichter, sollte er wiederum zum Freispruch gelangen, den - wie die Urteilsgründe ausweisen - gemäß § 154 Abs. 2 StPO (richtig wohl gemäß § 154 a Abs. 2 StPO) von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Erol Su. auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in seine rechtliche Prüfung einzubeziehen haben (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 84, 85 f.; BGH NStZ 1995, 540, 541; 1996, 241; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 154 a Rdn. 24).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 171/89

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Rote Armee

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Im übrigen wird der neue Tatrichter, sollte er wiederum zum Freispruch gelangen, den - wie die Urteilsgründe ausweisen - gemäß § 154 Abs. 2 StPO (richtig wohl gemäß § 154 a Abs. 2 StPO) von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Erol Su. auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in seine rechtliche Prüfung einzubeziehen haben (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 84, 85 f.; BGH NStZ 1995, 540, 541; 1996, 241; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 154 a Rdn. 24).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Zudem dürfen nach der Rechtsprechung lebensgefährliche Messerstiche, zumal solche in den Brust- und Bauchbereich, solange der Angreifer nicht seinerseits das Leben des Verteidigers unmittelbar bedroht, nur als letztes Mittel der Verteidigung eingesetzt werden; Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGHSt 42, 97, 100 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Deshalb kommt in Bezug auf den nicht gerechtfertigten Teil der Handlung eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen versuchten Totschlags, zumindest aber wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht (vgl. BGH NStZ 1983, 117).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02
    Im übrigen wird der neue Tatrichter, sollte er wiederum zum Freispruch gelangen, den - wie die Urteilsgründe ausweisen - gemäß § 154 Abs. 2 StPO (richtig wohl gemäß § 154 a Abs. 2 StPO) von der Verfolgung ausgenommenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Erol Su. auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in seine rechtliche Prüfung einzubeziehen haben (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 84, 85 f.; BGH NStZ 1995, 540, 541; 1996, 241; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 3; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 154 a Rdn. 24).
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