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   BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00   

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https://dejure.org/2000,5373
BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00 (https://dejure.org/2000,5373)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2000 - 4 StR 503/00 (https://dejure.org/2000,5373)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 503/00 (https://dejure.org/2000,5373)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit und Zweifelsgrundsatz (Begriff der konkreten Anhaltspunkte); in dubio pro reo

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gesamtfreiheitsstrafe - Erweiterter Verfall - Änderung des Schuldspruchs - Aufhebung des Strafausspruchs - Asylbewerberheim - Sozialhilfe - Bewertungseinheit - Drogenverkäufe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1
    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit BtM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr., BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13 m.w.N.).

    Jedoch ist die Annahme einer Bewertungseinheit zugunsten des Angeklagten dann geboten, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die an sich selbständigen Veräußerungen von Rauschgift dieselbe Erwerbsmenge betreffen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13; Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 32, jew. m.w.N.).

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00
    Dies gilt auch dann, wenn der Angeklagte - wie hier - die Tat bestreitet und deshalb nicht in der Lage ist, Umstände vorzutragen, die sich zu seinen Gunsten auswirken können (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr., BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00
    Allerdings gebietet es der Zweifelssatz grundsätzlich nicht, festgestellte Einzelveräußerungen zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die veräußerten Betäubungsmittel ganz oder teilweise aus demselben Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGH StV 1999, 431; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14, jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht dem die (möglicherweise) unterschiedliche Qualität der vom Angeklagten verkauften Betäubungsmittel nicht entgegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 7).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - 4 StR 503/00
    Allerdings gebietet es der Zweifelssatz grundsätzlich nicht, festgestellte Einzelveräußerungen zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die veräußerten Betäubungsmittel ganz oder teilweise aus demselben Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGH StV 1999, 431; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14, jew. m.w.N.).
  • LG Münster, 17.01.2017 - 10 KLs 11/14
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen ( vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 4 StR 503/00 - zitiert nach juris ).
  • LG Aurich, 05.06.2023 - 19 KLs 6/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom .12.2000 - 4 StR 503/00).
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