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   BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02   

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https://dejure.org/2003,4730
BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02 (https://dejure.org/2003,4730)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 StR 522/02 (https://dejure.org/2003,4730)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02 (https://dejure.org/2003,4730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 316 a StGB; § 67 StGB; § 357 StPO
    Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenz; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Vorwegvollzug (Drogenmissbrauch in Justizvollzugsanstalten); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (Nichtausschließbarkeit der Strafmilderung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei eingeschränkten Abwehrmöglichkeiten des Tatopfers durch Enge des Fahrzeugs; Möglichkeit der Misshandlung des Opfers im Kraftfahrzeug "ungestört und sicher vor dem Eingreifen Dritter"; Erforderlichkeit der Gefahrenlage des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 357; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 255; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 316 a Abs. 1; ; StGB § 239 a Abs. 1 Halbs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a Abs. 1
    Bloßes Ausnutzen der räumlichen Enge eines Fahrzeugs genügt nicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    und 2. der Urteilsgründe durchgreifenden rechtlichen Bedenken unterliegt, weil es sich nach den Feststellungen bei dem Tatgeschehen zum Nachteil des Sven G. um die sukzessive Ausführung ein und derselben Erpressung handelte (vgl. BGHSt 41, 368 f.).
  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 25/99

    Tateinheit; Räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    Soweit er allerdings später - während des Aufenthalts in der Kiesgrube - Sven G. einen Messerstich in die Schulter versetzte, um seiner Forderung auf baldmögliche Zahlung eines Geldbetrages weiteren Nachdruck zu verleihen, stellt dies im Rahmen des einheitlichen Tatgeschehens zum Nachteil des Sven G. eine versuchte schwere räuberische Erpressung gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB mit eigenständigem Unwertgehalt gegenüber der vorangegangenen räuberischen Erpressung dar (BGH NStZ 1999, 406, 407).
  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    Für die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB muß jedoch feststehen, daß ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang zum Konsum von Drogen und den ausgeurteilten Taten sowie der zukünftigen Gefährlichkeit besteht (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; § 64 Abs. 1 Hang 2).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    Dieses Tatbestandsmerkmal verlangt, daß der Täter eine Gefahrenlage ausnutzt, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist (BGH NStZ 2000, 144).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Die Gefahren, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen, werden zur Begehung des Raubes nur ausgenutzt, wenn nach dem Tatplan das Kraftfahrzeug als Verkehrsmittel für die Raubtat eine Rolle spielt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 512/90, BGHSt 37, 256, 258 mwN), nämlich wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 8 mwN), wohingegen eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten, die aus nicht verkehrsspezifischen Umständen - wie etwa der Enge des Fahrgastraums - resultieren, nicht ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02 Rn. 10).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung; Begriff des

    Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/03
    Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).
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