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   BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94   

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https://dejure.org/1994,4431
BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94 (https://dejure.org/1994,4431)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1994 - 4 StR 544/94 (https://dejure.org/1994,4431)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94 (https://dejure.org/1994,4431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94
    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung bestünde, kommt ein Schuldspruch wegen Raubes nicht in Betracht (BGH NStZ 1982, 380; StV 1990, 160).
  • BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94
    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung bestünde, kommt ein Schuldspruch wegen Raubes nicht in Betracht (BGH NStZ 1982, 380; StV 1990, 160).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 2 Ss 135/05

    Auswirkung der Revision eines erwachsenen Mitangeklagten auf den nach

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne dass eine finale Verknüpfung bestünde, kommt ein Schuldspruch wegen Raubes nicht in Betracht (BGH StV 1995, 340; NStZ-RR 2002, 304 f.).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
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