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   BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02   

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BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02 (https://dejure.org/2002,2420)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2002 - 4 StR 66/02 (https://dejure.org/2002,2420)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2002 - 4 StR 66/02 (https://dejure.org/2002,2420)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 181 a Abs. 1 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB
    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der Prostitution; Bestimmen anderer Umstände der Prostitution; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zusammenhang; Angemessenheit der Sperrfrist)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 232
  • NZV 2002, 378
  • StV 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Im übrigen sind die dazu bisher getroffenen Feststellungen so allgemein gehalten, daß sie auch deshalb dem Senat nicht die Prüfung erlauben, ob das Landgericht - und zwar auch in der gebotenen zusammenfassenden Würdigung der einzelnen Maßnahmen des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1987, 3209, 3210) - die Voraussetzungen der angewendeten Tatbestandsalternative zu Recht angenommen hat.

    c) Die Sache bedarf deshalb insgesamt neuer Prüfung, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt der 2. Alternative des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB, die noch nicht notwendigerweise deshalb ausscheidet, weil sich die Geschädigte B. nach den bisher getroffenen Feststellungen dem Angeklagten im wesentlichen freiwillig unterworfen hat (vgl. BGH NJW 1987, 3209, 3210; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 181 a Rdn. 4).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93

    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Voraussetzung wäre jedenfalls, daß die Geschädigte sich vom Angeklagten gerade in der Prostitution durch Zwang oder Drohung festgehalten fühlte (vgl. BGH NStZ 1994, 32).

    Daß er der Geschädigten verbot auszugehen (UA 22), genügt für sich noch nicht, zumal es ihr ersichtlich trotz des "Verbots" ohne weiteres möglich war, die Wohnung zu verlassen (vgl. BGH NStZ 1994, 32).

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; Laufhütte in LK aaO Rdn. 3 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat dies angenommen, wenn die Abgaben 50 % der Einnahmen ausmachen (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; 1999, 350, 351).

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Maßstab ist allein die voraussichtliche Dauer der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs, nicht dagegen, ob die Sperrfrist mit Blick auf die Tatschuld "angemessen" (UA 49) ist (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1 f).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; Senatsbeschluß vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Nach der Rechtsprechung besteht ein solcher Zusammenhang nicht schon dann, wenn der Täter mit seinem Fahrzeug zum Tatort fährt, sofern dadurch nicht die tatbestandliche Handlung selbst gefördert wird (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Die Rechtsprechung hat dies angenommen, wenn die Abgaben 50 % der Einnahmen ausmachen (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; 1999, 350, 351).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; Senatsbeschluß vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; Senatsbeschluß vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 180 a Abs. 2 Nr. 2 Ausbeuten 1 und StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 3).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233).

    Das Verhalten muss vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232 mwN).

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Erfasst werden hiervon Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, StV 2003, 163; Beschluss vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Dies ist der Fall, wenn sich das Opfer durch Zwang oder Drohung an der Prostitution festgehalten fühlt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).
  • LG Bonn, 10.12.2018 - 22 KLs 22/18
    Das Verhalten muss geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH StV 2000, 357, 361).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    a) Eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt vor, wenn dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 ? 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; Beschluss vom 9. April 2002 ? 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233).
  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

    Dieser setzt nämlich in allen Begehungsweisen eine bestimmende Einflußnahme auf die Prostitutionsausübung voraus; eine bloße Unterstützung reicht nicht aus (BGH NStZ-RR 2002, 232 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

    Das Verhalten muss vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (ständige Rechtsprechung z.B. BGH NStZ-RR 2002, 232 [BGH 09.04.2002 - 4 StR 66/02]).

    Damit wird nämlich nicht belegt, wie es das Merkmal des Überwachens voraussetzt, dass der Angeklagte kontrollierte, wie und was die Prostituierte verdiente (BGH NStZ-RR 2002, 232 [BGH 09.04.2002 - 4 StR 66/02]; vgl. auch BGH NStZ 1986, 359).

  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Legt man dies zugrunde, führte die Zeugin H. - dem Druck des Angeklagten nachgebend - den geforderten Betrag von 3.000 EUR und damit aber deutlich weniger als die Hälfte ihrer "wöchentlichen Einnahmen in Höhe von (mindestens) 7.000 bis 10.000 EUR" an diesen ab, wobei nach dem Zweifelsgrundsatz die von dem Angeklagten vereinnahmten Gelder mit dem Mindest- und die der Zeugin verbleibenden Einnahmen aus der Prostitution mit dem in Betracht kommenden Höchstbetrag anzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 418/22

    Schwere Zwangsprostitution (Ausbeutung); Adhäsionsantrag (Prozesszinsen)

    Denn eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 87/19, NStZ 2021, 538 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

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