Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5291
BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01 (https://dejure.org/2001,5291)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2001 - 4 StR 86/01 (https://dejure.org/2001,5291)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 4 StR 86/01 (https://dejure.org/2001,5291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision des Nebenklägers - Besonders schwere Brandstiftung - Gefährliche Körperverletzung - Bedingter Tötungsvorsatz - Beweiswürdigung - Bewußte Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 307 Nr. 1 a.F.; ; StGB § 223 a a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01
    Nach diesen Feststellungen ist aber nicht lediglich die Voraussehbarkeit des Eintritts des tödlichen Erfolges gegeben, auf die das Landgericht die Annahme der (dann unbewußten Fahrlässigkeit hinsichtlich der Tötung des Kindes gestützt hat. Vielmehr hat der Angeklagte danach den Erfolgseintritt, und zwar auch soweit es die drei verletzten und die unverletzt gebliebenen Hausbewohner betrifft, als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt. Bei dieser Sachlage kam es für die Frage, ob der Angeklagte bedingt vorsätzlich oder lediglich bewußt fahrlässig gehandelt hat, darauf an, ob der Angeklagte den für möglich gehaltenen Todeserfolg billigend in Kauf genommen hat oder ob er damit nicht einverstanden war und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGH NStZ 1999, 507, 508).

    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).

    Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des für möglich gehaltenen tödlichen Erfolges wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGHSt 36, 1, 10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 132/99

    Überzeugung des Gerichts bei der Beweiswürdigung; Räuberische Erpressung; Mord

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01
    Außer Betracht zu bleiben haben solche Zweifel, die keinen realen Anknüpfungspunkt haben, sondern sich auf die Annahme einer bloß abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 1999, 332, 333 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01
    Nach diesen Feststellungen ist aber nicht lediglich die Voraussehbarkeit des Eintritts des tödlichen Erfolges gegeben, auf die das Landgericht die Annahme der (dann unbewußten Fahrlässigkeit hinsichtlich der Tötung des Kindes gestützt hat. Vielmehr hat der Angeklagte danach den Erfolgseintritt, und zwar auch soweit es die drei verletzten und die unverletzt gebliebenen Hausbewohner betrifft, als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt. Bei dieser Sachlage kam es für die Frage, ob der Angeklagte bedingt vorsätzlich oder lediglich bewußt fahrlässig gehandelt hat, darauf an, ob der Angeklagte den für möglich gehaltenen Todeserfolg billigend in Kauf genommen hat oder ob er damit nicht einverstanden war und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGH NStZ 1999, 507, 508).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01
    Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des für möglich gehaltenen tödlichen Erfolges wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGHSt 36, 1, 10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01
    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01
    Auch das Willenselement dieser im Grenzbereich eng beieinander liegenden Schuldformen muß umfassend in einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft werden (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht