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   BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99   

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BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,1109)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1999 - 4 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,1109)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,1109)
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Provozierte Auffahrunfälle

§ 315b StGB, äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten aus verkehrsfeindlichen Gründen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB;
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten; Absichtliches Herbeiführen eines Verkehrsunfalles; Bereiten eines Hindernisses;

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Eingriff - Verkehrsgericht - Verhalten - Hindernis - Gefährlich

  • Judicialis

    StGB 1998 § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3
    Eingriff durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten in verkehrsfeindlicher Absicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1998) § 315b Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei verkehrsgerechtem Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Blinker-Fall

    § 315 b Abs. 3 StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1 a und b StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verkehrsteilnahme; (äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Verkehrsdelikte, Unfallprovokation durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3132
  • MDR 1999, 1382
  • NZV 1999, 430
  • StV 2000, 22
  • VersR 1999, 1431
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Tatsächlich verhält er sich damit verkehrswidrig; denn ein Verhalten, das allein die Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers bezweckt, verstößt stets (vgl. nur § 1 Abs. 2 StVO) gegen die Straßenverkehrsordnung (vgl. BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; a.A. Scheffler NZV 1993, 463).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Damit übereinstimmend nimmt ein Fahrzeugführer durch Handlungen im fließenden Verkehr in tatbestandsmäßiger Weise einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (BGHSt 28, 87, 88; 41, 231, 234).
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Beiden Fällen der Anwendung des § 315 b StGB auf Verkehrsvorgänge ist gemeinsam, daß der Täter in der Absicht handelt, diese zu einem Eingriff zu "pervertieren"; es muß ihm darauf ankommen, in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 70/89

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Zwar ist hierbei auf die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung abzustellen (BGH NJW 1976, 634; BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2, 3).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Doch können auch Vorgänge im ruhenden und fließenden Verkehr ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB sein, wenn der Täter vom Verhalten eines "normalen'' Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, daß er durch die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, wenn also das Hindernis nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (BGHSt 21, 301, 302-1 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.).
  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Bei zeitlich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit ist aber ein Zeitraum zugrundezulegen, der das Durchschnittseinkommen erkennbar macht; mit Sicherheit zu erwartende Einkommensänderungen sind zu berücksichtigen (BGHSt 26, 325, 328 f.; OLG Hamm JR 1978, 165; OLG Koblenz NStE Nr. 13 zu § 40 StGB-, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 10-, Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 40 Rdn. 8).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Damit übereinstimmend nimmt ein Fahrzeugführer durch Handlungen im fließenden Verkehr in tatbestandsmäßiger Weise einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (BGHSt 28, 87, 88; 41, 231, 234).
  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88

    Vorliegen einer durch eine Täuschungshandlung veranlasste Vermögensverfügung -

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Zwar ist hierbei auf die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung abzustellen (BGH NJW 1976, 634; BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2, 3).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Die Nichtanwendung dieser Ausnahmevorschrift (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; GA 1987, 80; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 53 Rdn. 16 m.w.N.) bedarf nämlich in der Regel nur dann der ausdrücklichen Erörterung, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus den verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58-1 1987, 63; JR 1989, 425 mit Anm. Bringewat; BGH NJW 1989, 2900; NStZ-RR 1998, 207); dies schließt der Senat hier aus.
  • OLG Hamm, 19.01.1977 - 4 Ss 248/76
    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
    Bei zeitlich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit ist aber ein Zeitraum zugrundezulegen, der das Durchschnittseinkommen erkennbar macht; mit Sicherheit zu erwartende Einkommensänderungen sind zu berücksichtigen (BGHSt 26, 325, 328 f.; OLG Hamm JR 1978, 165; OLG Koblenz NStE Nr. 13 zu § 40 StGB-, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 10-, Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 40 Rdn. 8).
  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

  • BGH, 08.07.1997 - 1 StR 339/97

    Rechtsfehlerhaftigkeit fehlender Berücksichtigung früherer Strafen in die zu

  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

  • BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75

    Grundsätze zur Bildung einer Geldstrafe

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).

    Ein bloß vorschriftswidriges Verkehrsverhalten fällt dagegen grundsätzlich nicht unter § 315 b StGB, sondern - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - nur unter § 315 c StGB (BGHSt 41, 231, 233 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 8).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Da diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte (sog. "Außeneingriff"), war für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich (vgl. hierzu BGHSt 48, 233, 236 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    dd) Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (so zu Recht Fischer/Tröndle aaO Rdn. 7a; vgl. auch die entsprechende Rechtsprechung des Senats zum Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB durch "(äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten" im Straßenverkehr; BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 = StV 2000, 22 m. krit. Anm. Kudlich; dazu ferner krit. Scheffler NZV 1993, 463 f.).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Falls die neu erkennende Strafkammer wiederum auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe erkennen sollte, wird sie die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe zu bestimmen (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1) und möglicherweise § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1-5; BGH NJW 1999, 3132, 3133) zu erörtern haben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Hat ein Unfallgeschädigter "nichts dagegen", dass sein Fahrzeug durch das Beklagten-Fahrzeug beschädigt wird, kann dies dann nicht mit der Wirkung einer Einwilligung des Klägers in die Beschädigung seines Eigentums gleichgesetzt werden, wenn der Kläger sich in der konkreten Situation sorgfaltsgerecht verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 -, juris Rn. 7 f).

    Eine Bestrafung nach § 315 b StGB liefe darauf hinaus, daß schon die böse Gesinnung geahndet würde." (BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 -, juris Rn. 7 f.).

    Anhaltspunkte für eine absichtliche Herbeiführung der Kollision durch den Kläger, was zu einer abweichenden Bewertung veranlassen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 -, juris Rn. 8), sind nicht ersichtlich, jedenfalls nicht bewiesen.

  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    a) Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte zwar die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, und vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99, NJW 1999, 3132).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Die Ermöglichungsabsicht umfaßt auch in anderen Tatbeständen den Betrug zum Nachteil einer Versicherung: So verhält es sich bei dem - an § 211 Abs. 2 StGB angelehnten (BGHSt 28, 93, 94 f.) - § 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB (BGH NStZ 1992, 182, 183; 1995, 31; NJW 1999, 3132, 3133) und dem durch das 6. StrRG eingefügten § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 226; BGH StV 2000, 136, 137; BGH, Beschluß vom 15. März 2000 - 3 StR 597/99; ablehnend Schlothauer StV 2000, 138).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Nur wenn im fließenden Verkehr ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen, kommt § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGHSt 41, 231, 234; BGH NJW 1999, 3132 f.; Tröndle/Fischer aaO § 315 b Rdn. 5).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    unter Einbeziehung der Geldstrafe im Vergleich zur gesonderten Verhängung der Geldstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH NZV 1999, 430 = NJW 1999, 3132 [3133] = DAR 1999, 511 [512]; vgl. a. Detter NStZ 2000, 188).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

  • VG Chemnitz, 16.11.2006 - 3 K 1059/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte

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