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   BGH, 11.09.2001 - 4 StR 95/01   

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https://dejure.org/2001,8445
BGH, 11.09.2001 - 4 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,8445)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2001 - 4 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,8445)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2001 - 4 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,8445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 StGB
    Angabe ausreichender Feststellungen, die eine Überprüfung der formellen Voraussetzungen der auf § 66 Abs. 1 StGB gestützten Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ermöglichen; Vorverurteilungen wegen Taten mit "Symptomcharakter"; Verurteilung zu einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexualdelikte - Freiheitsstrafe - Sicherungsverwahrung - Maßregelausspruch - Symptomcharakter - Verurteilung zur Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 11.09.2001 - 4 StR 95/01
    Die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe gilt zwar nach § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB als eine einzige Verurteilung im Sinne des Abs. 1 Nr. 1. Sie erfüllt jedoch nur dann die Voraussetzungen dieser Vorschrift, wenn sie eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthält (vgl. BGHSt 34, 321; BGH NStZ-RR 1997, 135).
  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 11.09.2001 - 4 StR 95/01
    Den Urteilsgründen läßt sich schon nicht entnehmen, welche dieser Vorbelastungen das Landgericht als Vorverurteilungen wegen Taten mit "Symptomcharakter" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5) angesehen hat.
  • BayObLG, 25.03.1996 - 5St RR 5/96
    Auszug aus BGH, 11.09.2001 - 4 StR 95/01
    Die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe gilt zwar nach § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB als eine einzige Verurteilung im Sinne des Abs. 1 Nr. 1. Sie erfüllt jedoch nur dann die Voraussetzungen dieser Vorschrift, wenn sie eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthält (vgl. BGHSt 34, 321; BGH NStZ-RR 1997, 135).
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