Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,664
BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66 (https://dejure.org/1967,664)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1967 - V ZB 28/66 (https://dejure.org/1967,664)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1967 - V ZB 28/66 (https://dejure.org/1967,664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Hypothek für ein Tilgungsdarlehen ins Grundbuch - Anforderungen für die Eintragung eines das Grundstück belastenden Rechts ins Grundbuch - Sinn und Zweck eines Grundbuchvermerks - Bezeichnung der Hypothek als Tilgungshypothek im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 41
  • NJW 1967, 925
  • MDR 1967, 479
  • DNotZ 1967, 753
  • DB 1967, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
    Hierbei kommt es aber auf den Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit nicht an (vgl. Beschluß des Senats vom 22. September 1961/V ZB 16/61, BGHZ 35, 378, 383) [BGH 22.09.1961 - V ZB 16/61].

    Es hat nach seinem Ermessen bei Fassung des Eintragungsvermerks zu bestimmen, was in den Vermerk selbst aufzunehmen und was durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung mittelbar zur Eintragung zu bringen ist (RGZ 50, 145, 153; KGJ 50, 149, 153; KG Rpfleger 1966, 303; BayObLGZ 1956, 186, 203; 1960, 231, 238; vgl. auch Beschluß des Senats vom 22. September 1961 aaO).

  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig

    Auszug aus BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
    Der Geldbetrag kann damit auch, wie das bei den hier in Frage stehenden Nebenleistungen geschehen ist, durch einen Hundertsatz des Betrags der Hauptforderung und durch die Angabe der Dauer der Leistung, sofern sie abweichend von der Hauptforderung befristet ist, ausgedrückt werden; denn auch in diesem Fall kann jeder, der das Grundbuch einsieht, sofort aus dem Grundbucheintrag allein die Berechnung auf einen bestimmten Geldbetrag vornehmen (BGB RGRK 11. Aufl. § 1115 Anm. 22 unter Bezugnahme auf KGJ 42, 256, 259; 49, 211, 213; 49, 214, 216; OLG Neustadt NJW 1961, 22 60 = DNotz 1961, 666 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Ripfel).
  • RG, 22.01.1902 - V 3/02

    Goldklausel.

    Auszug aus BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
    Es hat nach seinem Ermessen bei Fassung des Eintragungsvermerks zu bestimmen, was in den Vermerk selbst aufzunehmen und was durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung mittelbar zur Eintragung zu bringen ist (RGZ 50, 145, 153; KGJ 50, 149, 153; KG Rpfleger 1966, 303; BayObLGZ 1956, 186, 203; 1960, 231, 238; vgl. auch Beschluß des Senats vom 22. September 1961 aaO).
  • BayObLG, 28.06.1960 - BReg. 2 Z 20/60
    Auszug aus BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
    Es hat nach seinem Ermessen bei Fassung des Eintragungsvermerks zu bestimmen, was in den Vermerk selbst aufzunehmen und was durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung mittelbar zur Eintragung zu bringen ist (RGZ 50, 145, 153; KGJ 50, 149, 153; KG Rpfleger 1966, 303; BayObLGZ 1956, 186, 203; 1960, 231, 238; vgl. auch Beschluß des Senats vom 22. September 1961 aaO).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Aufgrund der zulässigen Vorlage darf der nunmehr als Rechtsbeschwerdegericht entscheidende Senat über den gesamten zur Vorlage führenden Verfahrensgegenstand befinden und muß sich nicht darauf beschränken, lediglich die zur Vorlage führende Rechtsfrage zu klären (vgl. Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weiteren Beschwerden im Ganzen zu entscheiden (Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Der Senat hat deshalb nicht nur über die streitige Rechtsfrage zu entscheiden, sondern an Stelle des vorlegenden Gerichts nach jeder Richtung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen, ob der mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochtene Beschluß des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht (vgl. Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1995 - 3 Wx 206/95

    Eintragungsfähigkeit von Zinsen auch für den bereits getilgten Teil der

    Andererseits kommt es, weil der Zweck des § 1115 nur dahin geht, den Umfang der Gesamtbelastung des Grundstücks ersichtlich zu machen, aber auch nicht entscheidend darauf an, ob es sich um Zinsen oder um andere Nebenleistungen handelt; denn ein rechtlicher Unterschied zwischen beiden Arten von Nebenleistungen besteht nicht (u.a. BGHZ 47, 41 ff, 44; Henkel JW 1938, 50).

    Weil ein rechtlicher Unterschied zwischen beiden Arten von Nebenleistungen nicht besteht (Henkel JW 1938, 50), kommt es darauf, ob und inwieweit es sich um Zinsen im engeren Sinne oder um Nebenleistungen handelt, nicht entscheidend an (so auch BGHZ 47, 41 ff, 44).

    Denn die Höhe der dinglichen Haftung des Grundstücks für Zinsen und Nebenleistungen wird bei der Hypothek stets durch den auf das eingetragene Nominalkapital bezogenen Prozentsatz bestimmt (BGHZ 47, 41 ff, 44/45; KG Rechtspfleger 1966, 303 ff, 305).

    cc) Es spricht deshalb im vorliegenden Fall einiges dafür, die für den aufschiebend bedingten Fall einer Teillöschung vereinbarte Nebenleistung vom Ursprungskapital schon jetzt im Grundbuch zu verlautbaren und dies nicht einem erst bei Bedingungseintritt einzutragenden Klarstellungsvermerk (vgl. u.a. BGHZ 47, 41 ff, 45; KG HRR 1935, Nr. 790 und Rechtspfleger 1966, 303, 305; OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1985, 394; OLG Hamm Rechtspfleger 1985, 286 f) vorzubehalten.

    Daß der in der notariellen Urkunde enthaltene Eintragungsvorschlag einen solchen Zusatz nicht enthält, hindert das Grundbuchamt nach heute einhelliger Meinung nicht, nach eigenem Ermessen selbst zu bestimmen, was in das Grundbuch selbst aufgenommen werden muß und was durch Bezugnahme auf die Bewilligung nur mittelbar einbezogen werden kann (u.a. BGHZ 47, 41 ff, 46 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Die Vorschrift dient dem Zweck, das Höchstmaß der Belastung des Grundstücks aus dem Grundbuchvermerk ersichtlich zu machen (BGHZ 35, 22, 24 = NJW 1961, 1257, 1258; 47, 41, 44 = NJW 1967, 925, 926).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 3 Wx 230/16

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Entscheidung des Grundbuchamts über die

    Daran wird nicht festgehalten; der Senat folgt nunmehr der weitaus überwiegend vertretenen Ansicht des Fassungsermessens, das auch die Entscheidung zwischen unmittelbarer und durch Bezugnahme vermittelter Eintragung umfasst (BGHZ 47, 41 ff; BeckOK GBO - Kral, Stand: 01.10.2017, § 44 Rdnr. 19; Bauer/von Oefele-Knothe, GBO, 3. Aufl. 2013, § 44 Rdnr. 19 m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weiteren Beschwerden im Ganzen zu entscheiden (Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weitere Beschwerde im ganzen zu entscheiden (BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200).
  • BayObLG, 12.02.1981 - BReg. 2 Z 85/80

    Zur Eintragung einer Zinserhöhungsklausel

    Für den Eintragungsvermerk selbst reicht daher die Angabe des (ursprünglichen) Darlehenskapitals und des (regelmäßigen) Zinssatzes sowie die Angabe einer bedingten (vgl. § 1113 Abs. 2 BGB ; Schwab Das Recht der Hypothekenzinsen Diss. 1968 S. 23, 25) Nebenleistung nach ihrem Höchstbetrag ("unter Umständen ein Säumniszuschlag bis zu 1 % im Jahr") aus ( BGHZ 47, 41 /44 ff.; BayObLG Rpfleger 1974, 189 ; Haegele Grundbuchrecht 6. Aufl. RdNrn. 832a, 833a m.Nachw.; vgl. ferner Soergel BGB 11. Aufl. RdNrn. 19, 21, BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 18, Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 25e, je zu § 1115).

    Für die Annahme, die erhöhte Verzinsung beziehe sich - unabhängig von der inzwischen erfolgten (teilweisen) Darlehenstilgung - auf den ursprünglichen Darlehensbetrag (vgl. den in BGHZ 47, 41 ff. entschiedenen Fall), fehlt jeder Anhaltspunkt.

  • BayObLG, 12.02.1981 - 2 BReg. Z 85/80

    Antrag auf Eintragung von Hypotheken ins Grundbuch; Verstoß gegen den im

    Für den Eintragungsvermerk selbst reicht daher die Angabe des (ursprünglichen) Darlehenskapitals und des (regelmäßigen) Zinssatzes sowie die Angabe einer bedingten (vgl. § 1113 Abs. 2 BGB ; Schwab Das Recht der Hypothekenzinsen Diss.1968 S. 23, 25) Nebenleistung nach ihrem Höchstbetrag ("unter Umständen ein Säumniszuschlag bis zu 1 % im Jahr") aus (BGHZ 47, 41 [BGH 30.01.1967 - V ZB 28/66] /44 ff.; BayObLG Rpfleger 1974, 189; Haegele Grundbuchrecht 6. Aufl. RdNrn. 832 a, 833 a m.Nachw.; vgl. ferner Soergel BGB 11. Aufl. RdNrn. 19, 21, BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 18, Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 25 e, je zu § 1115).

    Für die Annahme, die erhöhte Verzinsung beziehe sich - unabhängig von der inzwischen erfolgten (teilweisen) Darlehenstilgung - auf den ursprünglichen Darlehensbetrag (vgl. den in BGHZ 47, 41 ff. [BGH 30.01.1967 - V ZB 28/66] entschiedenen Fall), fehlt jeder Anhaltspunkt.

  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 53/81

    Ausgestaltung der Belastung von Grundstücken mit beschränkten persönlichen

  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 2 Z 91/80

    Zur Bezeichnung einer Dienstbarkeit im Grundbuch

  • OLG Frankfurt, 07.11.1979 - 20 W 299/79

    Anspruch auf Ergänzung einer eingetragenen Briefgrundschuld um den Zusatz

  • OLG Frankfurt, 03.02.1978 - 20 W 758/77

    Bestellung eines Erbbaurechts; Anforderungen an Grundbucheintragungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht