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   BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03   

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https://dejure.org/2003,6628
BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03 (https://dejure.org/2003,6628)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2003 - 5 ARs 63/03 (https://dejure.org/2003,6628)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 5 ARs 63/03 (https://dejure.org/2003,6628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB; § 323a StGB; § 66 StGB; § 61 StGB; § 72 Abs. 1 StGB
    Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als milderes Mittel zur Sicherungsverwahrung (positive Feststellung der verminderte Schuldfähigkeit; Verhältnismäßigkeit)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 441/95

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei durch Alkoholkonsum hervorgerufener

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der 5. Strafsenat hält daran fest, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB die Feststellung voraussetzt, daß der Angeklagte eine rechtswidrige Tat zumindest im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat (BGHSt 34, 22, 26).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 28.11.2003 - 2 ARs 343/03

    Vollrausch (Antwort auf Anfragebeschluss; entgegenstehende Rechsprechung; in

    Nach Auffassung des Senats wäre bei einer Verurteilung aus § 323 a StGB zumindest eine erneute Anwendung des in dubio-Satzes notwendig und dann eine Unterbringung nach § 63 StGB möglich, wie bereits der anfragende Senat und der 5. Senat in seinem Beschluß vom 29. Oktober 2003 - 5 ARs 63/03 - ausgeführt haben.
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