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   BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00   

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https://dejure.org/2000,2507
BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00 (https://dejure.org/2000,2507)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2000 - 5 StR 150/00 (https://dejure.org/2000,2507)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2000 - 5 StR 150/00 (https://dejure.org/2000,2507)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 58 StPO; § 238 Abs. 1, 2 StPO § 338 Nr. 6 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen; Verwirkung; Widerspruchslösung; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Betrügerische Kapitalgeschäfte - Langjähriges Berufsverbot - Adhäsionsverfahren - Entschädigungszahlungen - Freiheitsstrafe - Aufhebung des Strafausspruchs - Verfahrensrüge - Zeugenvernehmung - Strafzumessung

  • Judicialis

    GVG § 169 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 58 Abs. 1; ; StPO § 58; ; StPO § 238 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines nur möglichen Zeugen aus dem Sitzungssaal - Grundsatz der Öffentlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00
    Auch die Wertung, der in der Führungsebene des Unternehmens mit erheblichem finanziellem Gewinn als "Mann fürs Grobe" zu als wesentlich angesehenen Sicherungsaufgaben herangezogene Angeklagte S sei Mittäter und nicht lediglich Gehilfe, liegt im Rahmen des vom Revisionsgericht noch hinzunehmenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH StV 1998, 540).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00
    Es genügt, daß der Zuhörer nach vorläufiger tatrichterlicher Auffassung als Zeuge in Betracht kommt (BGHSt aaO und BGH, Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82 -).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00
    Einem Zeugen soll also bis zu seiner Vernehmung die Anwesenheit im Sitzungssaal verwehrt werden, damit er dann ohne Kenntnis dessen aussagen kann, was zuvor der Angeklagte (vgl. insoweit § 243 Abs. 2, 4 StPO) und andere Beweispersonen bekundet haben (BGHSt 3, 386, 388).
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Umfassende Akteneinsicht des Verletzten erweist sich in der hier vorliegenden Beweiskonstellation ausnahmsweise als strukturelles Aufklärungsdefizit (vgl. etwa - zu den mit der Sachaufklärungspflicht korrespondieren Maßgaben des § 58 Abs. 1 StPO - BGH, Beschluss vom 7. November 2000 - 5 StR 150/00, NStZ 2001, 163, ferner KK-StPO/Senge, 7. Aufl., § 58 Rn. 11 und - zum Fragerecht des Verletztenbeistands (§ 240 StPO) - BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, NStZ 2005, 222).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Hieraus hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz abgeleitet, daß es mit Rücksicht auf die Bedeutung des § 58 Abs. 1 StPO zulässig ist, Personen zum Verlassen des Sitzungssaales aufzufordern, sobald mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß sie als Zeugen in Betracht kommen können, da das Gesetz der in der unbeeinflußten Aussage eines Zeugen liegenden höheren Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit Vorrang vor der uneingeschränkten Durchführung des Grundsatzes der Öffentlichkeit eingeräumt hat (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGH NStZ 2001, 163).

    Nach § 238 Abs. 1 StPO steht dem Vorsitzenden bei der Frage, ob ein Zuhörer als Zeuge zu behandeln ist, ein Beurteilungsspielraum zu, der überschritten wird, wenn der Ausschluß eines Zuhörers auf sachwidrigen Erwägungen beruht (vgl. BGH NStZ 2001, 163).

  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 173/03

    Öffentlichkeitsgrundsatz (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss einer einzigen

    Aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift, nach der Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen sind, hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz abgeleitet, daß es zulässig ist, Personen zum Verlassen des Sitzungssaales aufzufordern, sobald mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß sie als Zeugen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGH NStZ 2001, 163).
  • KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im

    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands im Ermittlungsverfahren

    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 249/01

    Überzeugungsbildung (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft; Rücktritt (Zäsur,

    Hieraus sowie aus dem Zuruf an den Mitangeklagten und den eigenen Schlägen gegen Kopf und Rücken des Opfers konnte das Landgericht auf den Tötungsvorsatz schließen und die Beteiligung des Angeklagten M. an der Tat auch als Mittäterschaft bewerten (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 136; BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 5 StR 150/00).
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