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   BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02   

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https://dejure.org/2002,4420
BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02 (https://dejure.org/2002,4420)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2002 - 5 StR 20/02 (https://dejure.org/2002,4420)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 5 StR 20/02 (https://dejure.org/2002,4420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeln mit Betäubungsmitteln - Generalbundesanwalt - Verfall von Wertersatz - Bemessung des Wertersatzes - Erlangter Vermögenszuwachs - Erzielter Vermögenszuwachs

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § ... 73; ; StGB § 73a; ; StGB § 259; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73a Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 § 73 a
    Kein Verfall bloß möglicher Vermögenszuwächse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 485 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94

    Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02
    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02
    Sachlichrechtlich begründet ist aber gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 73a Abs. 1 Satz 1 StGB die Anordnung des Verfalls in den Fällen II. 2, 4, 5, 11, 14, 16, 21, 23, 24, 26 bis 31, 34, 35, 37 bis 44, 47 bis 56 der Urteilsgründe in Höhe der vom Angeklagten vereinnahmten Verkaufserlöse von 9.050 DM (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 1).
  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02
    Dabei erfaßt § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB auch die in Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der unmittelbar erlangten Vorteile tretenden Surrogate, nämlich die vom Angeklagten durch den Weiterverkauf erzielten Veräußerungsgewinne (vgl. BGHR StGB § 73 Gewinn 2).
  • BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00

    Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02
    Diese Vorgehensweise begegnet durchgreifenden Bedenken, weil sie besorgen läßt, das Landgericht gehe davon aus, daß nicht nur ein durch die Straftaten tatsächlich erlangter, sondern auch ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs für verfallen erklärt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 96/08

    Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit; tragende Feststellungen); Hehlerei

    Der Senat weist darauf hin, dass in Fällen von Hehlerei im Regelfall Schadensersatzansprüche der Geschädigten einer Verfallsanordnung entgegenstehen (vgl. BGH wistra 2002, 57, 58; NStZ 1996, 332; Beschlüsse vom 25. Juli 2006 - 4 StR 223/06, vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02 und vom 21. Februar 2002 - 5 StR 20/02 (insoweit in StV 2002, 485 nicht abgedruckt)).
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