Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99   

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BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2000,416)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2000,416)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2000,416)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § ... 371 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO § 50a Abs. 4 EStG; § 50 a Abs. 4 EStG, § 73 EStDV; § 18 Abs. 8 Nr. 1 UStG, §§ 51 ff. UStDV; § 78c StGB; § 78a StGB; § 102 StPO; § 103 StPO; § 249 Abs. 1 StPO
    Steuerhinterziehung; Verpflichtung zum Abzug, zur Anmeldung und zur Abführung anfallender Einkommensteuer; Verjährung bei Steuerstraftaten; Verfolgungswille; Selbstanzeige; Beendigung; Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Konzertveranstalter - Eintrittskarten - Gage - Durchsuchungsanordnung - Abtrennung - Verfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 249 Abs. 1; ; EStG § 50 a Abs. 4; ; EStG § 50d Abs. 3 Satz 1; ; EStDV § 73; ; UStG § 18 Abs. 8 Nr. 1; ; UStDV §§ 51 ff.; ; StGB § 78 Abs. 2 Nr. 4; ; StGB § 78a; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a; ; AO § 370

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsunterbrechung - Urkundenverlesung - Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ermittlungen wegen einer bestimmten Steuerstraftat sperren nicht die Möglichkeit zur Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen hinsichtlich anderer Steuerstraftaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung durch die Steuerfahndung sperrt nicht jede strafbefreiende Selbstanzeige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 427
  • StV 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Beweisgrundlage ist nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).

    Der Inhalt einer Urkunde kann somit durch ihre Erörterung Gegenstand der Hauptverhandlung werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH NJW 1992, 3247, 2348).

    Der Tatrichter kann vielmehr die vom Angeklagten auf die - nicht nach § 273 StPO protokollierungspflichtigen (vgl. BGHSt 11, 159, 161; BGH bei Kusch NStZ 1995, 220) - Vorhalte über den Inhalt der Schriftstücke abgegebenen Erklärungen seiner Überzeugungsbildung zugrunde legen (vgl. BGH, Urt. vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77 -).

    Es bestünde dann nicht die Gewähr dafür, daß die Auskunftsperson den Sinn der schriftlichen Erklärung auf den bloßen inhaltlichen Vorhalt hin richtig erfaßt hat (BGHSt 11, 159, 160 f., vgl. auch BGH StV 1999, 359).

    Dies ist z. B. dann nicht der Fall, wenn Schriftstücke in den Urteilsgründen nicht zum Zwecke des Beweises, sondern nur zur Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts wörtlich wiedergegeben werden (BGHSt 11, 159, 162).

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Bundesgerichtshof hat noch zur fortgesetzten Handlung ausgesprochen, daß auch für einzelne Teile der Tat eine Selbstanzeige möglich ist (BGHR AO § 371 Abs. 1 - Fortsetzungszusammenhang 1), wobei er allerdings ausdrücklich offen gelassen hat, wie weit die Ausschlußgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO in die Vergangenheit oder in die Zukunft wirken.

    Der Bundesgerichtshof hat aber jedenfalls auf den Einzelakt (BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 - Sperrwirkung 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 - Tatentdeckung 2; BGH wistra 1988, 308) oder auf die einzelne Handlung und die Zuordnung zu den einzelnen Steuerabschnitten abgestellt (BGHSt 35, 36, 37).

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Das Merkmal der Tatentdeckung erfordert mehr als die Kenntnis von Anhaltspunkten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit späterer Aufklärung gegeben ist (BGH wistra 1983, 197).

    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).

  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Einführung des Inhalts eines Schriftstücks in die Hauptverhandlung im Wege des Vorhalts sind jedoch, insbesondere wenn das Urteil auf den Wortlaut des Schriftstücks gestützt, werden soll (vgl. hierzu BGHSt 5, 278; BGH, Urt. vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 -), dann Grenzen gesetzt, wenn es sich bei dem vorgehaltenen Schriftstück um ein längeres oder ein solches handelt, das sprachlich oder inhaltlich schwer zu verstehen ist.

    Dies könnte die Wahrheitsfindung gefährden und das rechtliche Gehör und damit die Vereidigung des Angeklagten beeinträchtigen (BGHSt 5, 278, 279).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Tateinheit mit der im Haftbefehl aufgeführten Einkommensteuerhinterziehung 1990 liegt hier schon deshalb nicht vor, weil die Steuererklärungen nicht gleichzeitig und in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich eingereicht wurden (vgl. hierzu BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 11).

    Der Senat braucht hierbei im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob dies auch für die Fälle der Tateinheit bei gleichzeitiger Abgabe von in wesentlichen Punkten inhaltsgleichen Steuererklärungen gilt (zur Tateinheit vgl. BGHSt 33, 163; BGHR § 370 AO - Konkurrenzen 11).

  • BGH, 21.09.1994 - 5 StR 114/94

    Einkommensteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Tateinheit mit der im Haftbefehl aufgeführten Einkommensteuerhinterziehung 1990 liegt hier schon deshalb nicht vor, weil die Steuererklärungen nicht gleichzeitig und in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich eingereicht wurden (vgl. hierzu BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 11).

    Der Senat braucht hierbei im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob dies auch für die Fälle der Tateinheit bei gleichzeitiger Abgabe von in wesentlichen Punkten inhaltsgleichen Steuererklärungen gilt (zur Tateinheit vgl. BGHSt 33, 163; BGHR § 370 AO - Konkurrenzen 11).

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Es widerspräche der Ordnung des Revisionsverfahrens, über Vorgänge in der Hauptverhandlung, die keine wesentlichen Förmlichkeiten darstellen und deshalb in die Sitzungsniederschrift nicht aufzunehmen sind, Beweis zu erheben (BGHSt 17, 351, 352 f.; 31, 139, 140).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Der Bundesgerichtshof hat aber jedenfalls auf den Einzelakt (BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 - Sperrwirkung 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 - Tatentdeckung 2; BGH wistra 1988, 308) oder auf die einzelne Handlung und die Zuordnung zu den einzelnen Steuerabschnitten abgestellt (BGHSt 35, 36, 37).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 622/82

    Vorbringen besonderer Umstände gemäß § 267 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
    Es widerspräche der Ordnung des Revisionsverfahrens, über Vorgänge in der Hauptverhandlung, die keine wesentlichen Förmlichkeiten darstellen und deshalb in die Sitzungsniederschrift nicht aufzunehmen sind, Beweis zu erheben (BGHSt 17, 351, 352 f.; 31, 139, 140).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit

  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    (1) Eine Tatentdeckung liegt dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83, NStZ 1983, 415; Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 3).
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Er erstreckt sich auch auf solche Taten, die mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen (vgl. BGH wistra 1983, 146; 2000, 219, 225; 2004, 309).

    Gesetzlicher Anknüpfungspunkt ist dabei nicht der Begriff des Anfangsverdachts (vgl. BGH wistra 2000, 219, 225), sondern der der "Tatentdeckung".

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1983, 415; wistra 2000, 219, 225) liegt Tatentdeckung dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist.

    Ebenso wenig ist erforderlich, dass die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen bereits so weit bekannt sind, dass der Schuldumfang verlässlich beurteilt werden kann (vgl. BGH wistra 2000, 219, 226).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Die Strafprozeßordnung sieht zur Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden und anderen als Beweismittel dienenden Schriftstücken grundsätzlich die Verlesung gemäß § 249 Abs. 1 StPO vor (BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1).

    Der Tatrichter kann vielmehr die Erklärungen seiner Überzeugungsbildung zugrundelegen, die die Beweisperson auf die nicht protokollierungspflichtigen Vorhalte über den Inhalt der Schriftstücke abgegeben hat (BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2001 - 5 StR 269/01, 5 StR 226/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5530
BGH, 07.11.2001 - 5 StR 269/01, 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2001,5530)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 5 StR 269/01, 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2001,5530)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 5 StR 269/01, 5 StR 226/99 (https://dejure.org/2001,5530)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft - Gesamtfreiheitsstrafe - Gesamtstrafenbildung - Schadenswiedergutmachung - Zeitlicher Zusammenhang - Sachlicher Zusammenhang - Situativer Zusammenhang

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 53
    Kriterien für die Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 5 StR 269/01
    Das Landgericht hat den Angeklagten nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung (BGH wistra 2000, 219) sowie anschließender Teileinstellung des Verfahrens im Hinblick auf die vom Senat aufgehobenen Schuldsprüche nunmehr wegen Steuerhinterziehung in 31 Fällen sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 169/00

    Strafverfahren gegen Konzertveranstalter Hoffmann abgeschlossen

    Der Angeklagte wurde insoweit vom Landgericht Mannheim durch Urteil vom 25. Januar 2001 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt (rechtskräftig durch Urteil des Senats vom 7. November 2001 - 5 StR 269/01).
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