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   BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01   

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https://dejure.org/2001,2546
BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01 (https://dejure.org/2001,2546)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2001 - 5 StR 250/01 (https://dejure.org/2001,2546)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01 (https://dejure.org/2001,2546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 52 StGB; § 266 Abs. 2 StGB
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der "hypothetischen Gesamtstrafe; Vorverurteilungen); Computerbetrug (Konkurrenzen; Tateinheit; Zäsuren; Subsidiarität); Hang (Verteidigungsverhalten; Beurteilung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Computerbetrug - Geldabhebungsvorgang - Konkurrenzen - Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Anordnungsbegründung - Urteilsverkündung - Verteidigungsverhalten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 261; ; StGB § 263a; ; StGB §§ 52 ff.; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 57b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 263 a
    Natürliche Handlungseinheit beim Computerbetrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 595
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Ebenso liegt fern, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung hätte berücksichtigt werden dürfen; das dieser Tat zugrunde liegende Verhalten - der Angeklagte hatte in seinen Beschuldigtenvernehmungen einen Bekannten der Tötung des Opfers bezichtigt - läßt einen "symptomatischen Zusammenhang" nicht erkennen (vgl. dazu BGHSt 34, 321; BGH NStZ-RR 1996, 196, 197).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00

    Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit;

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Gerade angesichts des Umstandes, daß die vom Angeklagten begangenen Taten nach § 263a StGB - das mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndete Tötungsdelikt ist nach Systematik des Gesetzes bei dieser Prüfung ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 2000, 417) - nach dem geschilderten Tatbild nicht überdurchschnittliches Gewicht haben (vgl. BGH NJW 2001, 1508, 1509), hätte der Tatrichter eingehend erörtern müssen, warum aus seiner Sicht gleichwohl Sicherungsverwahrung anzuordnen war.
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Im übrigen hätte die Anordnung der Maßregel aber auch deswegen nicht bestehen bleiben können, da das Schwurgericht bei der erforderlichen Bildung der "hypothetischen Gesamtstrafe" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 - Vorverurteilungen 2) mehrere nicht berücksichtigungsfähige Taten und Strafen zugrundegelegt hat.
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Diese Ausführungen lassen besorgen, daß das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 - Gefährlichkeit 4; Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 50).
  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 127/98

    Änderung des Schuldspruchs bei fehlerhaft festgestellter Anzahl der

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Zäsuren zwischen den einzelnen Teilakten bilden allein die zweistündige Pause, bevor der Angeklagte eine andere Bankfiliale aufsuchte, und der Wechsel der Karten, da damit eine andere Vorgehensweise, insbesondere die Eingabe einer anderen Geheimnummer erforderlich wurde (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Mai 1998 - 4 StR 127/98 -).
  • BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Gerade angesichts des Umstandes, daß die vom Angeklagten begangenen Taten nach § 263a StGB - das mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe geahndete Tötungsdelikt ist nach Systematik des Gesetzes bei dieser Prüfung ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 2000, 417) - nach dem geschilderten Tatbild nicht überdurchschnittliches Gewicht haben (vgl. BGH NJW 2001, 1508, 1509), hätte der Tatrichter eingehend erörtern müssen, warum aus seiner Sicht gleichwohl Sicherungsverwahrung anzuordnen war.
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 114/96

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Symptomtat - Würdigung des Täters - Sonstige

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01
    Ebenso liegt fern, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung hätte berücksichtigt werden dürfen; das dieser Tat zugrunde liegende Verhalten - der Angeklagte hatte in seinen Beschuldigtenvernehmungen einen Bekannten der Tötung des Opfers bezichtigt - läßt einen "symptomatischen Zusammenhang" nicht erkennen (vgl. dazu BGHSt 34, 321; BGH NStZ-RR 1996, 196, 197).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Die vorzunehmende Gefährlichkeitsprognose verlangt eine umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2001 - 5 StR 250/01 - NStZ 2001, 595; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 21.04.2005 - 4 StR 98/05 - NStZ-RR 2005, 232).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf nicht hangbegründend verwertet werden (BGH NStZ 2001, 595, 596; 2010, 270, 271; ...).
  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    a) Grundlage der Überzeugungsbildung des Richters und der Urteilsfindung darf nur das sein, was innerhalb der Hauptverhandlung, d.h. vom Aufruf der Sache bis zum letzten Wort des Angeklagten mündlich so erörtert worden ist, dass alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme hatten (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 47; KK-Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 6).

    Daher darf auch das schriftliche Urteil nur auf Erkenntnisse gestützt werden, die im Verfahren nach § 261 StPO gewonnen worden sind und zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99; Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; KK-Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 267 Rn. 1; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 10).

    Es dürfen mithin weder Erkenntnisse, die während (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99) noch solche, die erst nach der Urteilsverkündung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 449/10; vgl. auch OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 601) erlangt wurden, zur schriftlichen Begründung der gewonnenen Überzeugung herangezogen werden.

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Denn falls der Angeklagte S. zusammen mit dem gesondert Verfolgten N. mit nur einer EC-Karte innerhalb kurzer Zeit Geld einmal am Automaten in dem Café und zweimal am Automaten im Spielcenter abgehoben haben sollte, stellen sich die einzelnen Zugriffe an ein und demselben Geldautomaten im Spielcenter nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, insoweit in NStZ 2001, 595 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Da bei den zeitlich aufeinander folgenden Abhebungen weder die Bankfiliale noch die Karte gewechselt wurde, stehen die Taten in natürlicher Handlungseinheit (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02 und vom 27. April 2010 - 4 StR 112/10).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07

    Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)

    b) Unter diesen Umständen, also bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an ein und demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit bei von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichteten Vorsatz, sind die einzelnen Zugriffsversuche nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; BGH, Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. dazu auch Senatsurt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt; Senatsbeschl. vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03; Fischer StGB 55. Aufl. vor § 52 Rdn. 4, 41; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 13, 35).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Auch in der vergleichbaren Konstellation mehrerer nach § 263a StGB strafbarer Geldabhebungen mit einer fremden EC-Karte ist nur dann Tateinheit anzunehmen, wenn die Abhebungen in enger zeitlicher Aufeinanderfolge bei demselben Bankautomaten erfolgen - längere Pausen zwischen den Abhebungen, der Wechsel der EC-Karte oder die Nutzung eines anderen Bankautomaten bilden Zäsuren, welche jeweils zu Tatmehrheit führen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13 (Ls); vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 263a Rn. 27; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 39).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    Dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte gegenwärtig im Rahmen der Vollstreckung der Maßregel eine "Lockerungsstufe" durchläuft, zumal die Frage solcher Lockerungen im Wesentlichen von der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der auch bei der Anordnung der Maßregel zu erstellenden Gefährlichkeitsprognose abhängt (vgl. Seifert/Leygraf DRiZ 1997, 338/340, 345; Eisenberg NStZ 2004/240, 242 f.), bei der jedoch weitere Straftaten des Untergebrachten und auch deren Gewicht (vgl. zum Computerbetrug auch BGH NStZ 2001, 595/596) ohnehin berücksichtigt werden können und gegebenenfalls müssen (vgl. auch BVerfG NStZ-RR 2004, 76/78).

    sowie am 3., 9. und 10.12.2000 - stehen indes in natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH Beschlüsse v. 10.7.2001 - 5 StR 250/01 [= NStZ 2001, 595 , dort allerdings nur verkürzt wiedergegeben] und v. 21.11.2002 - 4 StR 448/02).

  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15

    Natürliche Handlungseinheit bei aufeinanderfolgenden Fällen des Computerbetruges

  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14

    Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21

    Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit:

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach

  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03

    Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer;

  • BGH, 27.04.2010 - 4 StR 112/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Computerbetrug (zeitlich eng zusammen liegende

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 352/17

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Erforderliche Erörterung des

  • KG, 14.09.2017 - 3 Ws 282/17

    Beweiswürdigung, Inbegriff der Hauptverhandlung, Inbegriffsrüge

  • KG, 14.09.2017 - 3 Ws (B) 262/17

    Rechtsbeschwerde in einer Verkehrsordnungswidrigkeitssachen: Inbegriffsrüge gegen

  • AG Pirmasens, 20.01.2015 - 1 Ls 4117 Js 13049/14

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Tateinheitlicher Computerbetrug bei mehreren

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