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   BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01   

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https://dejure.org/2001,3628
BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01 (https://dejure.org/2001,3628)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 StR 260/01 (https://dejure.org/2001,3628)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 StR 260/01 (https://dejure.org/2001,3628)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 306 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 2 StGB; § 50 StGB
    Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Entscheidung auf Grund fehlerhaft angenommener Selbstbindung durch eine Absprache); Minder schwerer Fall der Brandstiftung; Strafzumessung (Doppelte Strafrahmenverschiebung; Unzulässige Mehrfachmilderung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung - Sachbeschädigung - Gesamtfreiheitsstrafe - Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - Aussetzung der Vollstreckung - Verfahrensrüge - Rechtsmittelbeschränkung - Rechtsfolgenausspruch - Selbstbindung der Verwaltung - Medizinischer Sachverständiger - ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StGB § 63; ; StGB § 21; ; StGB § 50; ; StGB § 20; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 47 Abs. 2; ; StGB § 303 Abs. 1; ; StGB § 306 Abs. 2; ; StGB § 67b Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Urteilsfindung aufgrund des Inbegriffs der Hauptverhandlung bei gescheiterter Absprache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 642
  • NStZ-RR 2011, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
    Eine Verständigung im Sinne von BGHSt 43, 195 hat nicht stattgefunden.
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 369/00

    Absprachen im Strafprozeß (Zulässigkeit und Grenzen)

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
    Eine erhoffte, letztlich gescheiterte Verständigung belegt nicht, daß die Strafkammer sich bei ihrer Entscheidungsfindung gleichwohl an deren Inhalt und nicht an der Verpflichtung aus § 261 StPO orientiert hätte, auch wenn das Urteil im Ergebnis der vom Gericht erstrebten Verständigung entspricht (vgl. BGHSt 42, 46, 50; BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 369/00 -).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
    Eine erhoffte, letztlich gescheiterte Verständigung belegt nicht, daß die Strafkammer sich bei ihrer Entscheidungsfindung gleichwohl an deren Inhalt und nicht an der Verpflichtung aus § 261 StPO orientiert hätte, auch wenn das Urteil im Ergebnis der vom Gericht erstrebten Verständigung entspricht (vgl. BGHSt 42, 46, 50; BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 369/00 -).
  • BGH, 19.06.1987 - 2 StR 226/87

    Verwirklichung des Tatbestands des schweren Raubes, wenn der Täter das Opfer mit

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
    Indes kam danach eine nochmalige Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht in Betracht; § 50 StGB stand ihr entgegen (vgl. auch BGHR StGB § 50 - Mehrfachmilderung 2).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
    Der Senat weist darauf hin, daß trotz der erheblichen Gefährlichkeit der abgeurteilten Taten im Blick auf das jugendliche Alter des Angeklagten und auf seinen Zustand die bisherige Begründung der Vollstreckungsaussetzung für sich keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01 -).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
    Ein Ausschluß der Schuldfähigkeit bei Begehung der Taten ist nämlich rechtsfehlerfrei ausgeschlossen; die jeweils hinzutretende Alkoholisierung geht wegen der zustandsbedingten mangelhaften Alkoholverträglichkeit des Angeklagten und seines gleichwohl gänzlich unkritischen Alkoholkonsumverhaltens, das ebenfalls auf seinen dauerhaften geistigen Defekten beruht, auf den Dauerzustand zurück (vgl. auch BGHSt 44, 369).
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    Die Vorschrift des § 50 StGB verbietet bei der Strafrahmenwahl jedoch nicht nur die doppelte Heranziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes als solchen, sondern auch die doppelte Berücksichtigung der für seine Annahme entscheidenden Gründe (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2001 - 5 StR 260/01, NStZ 2001, 642; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 50 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2023 - 6 StR 517/22

    Zusammentreffen von Milderungsgründen, Mehrfachmilderung (minder schwerer Fall;

    Indessen liegen die Voraussetzungen für eine weitere Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht vor (§ 50 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2001 - 5 StR 260/01, NStZ 2001, 642).
  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 250/21

    Strafzumessung (Verhältnis von minderschwerem Fall und vertyptem

    Die Aufhebung des Strafausspruchs entzieht der Versagung der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel (§ 63 StGB) die Grundlage (§ 67b Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2021 - 6 StR 6/21 Rn. 14; vom 18. April 2012 - 2 StR 456/11 Rn. 6 und vom 22. August 2001 - 5 StR 260/01 Rn. 12).
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