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   BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03   

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https://dejure.org/2003,8799
BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03 (https://dejure.org/2003,8799)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - 5 StR 262/03 (https://dejure.org/2003,8799)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 5 StR 262/03 (https://dejure.org/2003,8799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (hohe Anforderungen bei der Situation Aussage gegen Aussage; Würdigung der Entstehungsgeschichte der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Missbrauchsfällen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung; Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Missbrauchsfällen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Will sich der Tatrichter der Beurteilung eines Sachverständigen anschließen, muß er entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97).
  • BGH, 15.10.1997 - 2 StR 393/97

    Begrifflichkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Will sich der Tatrichter der Beurteilung eines Sachverständigen anschließen, muß er entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt aber u.a. dann vor, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 49 m. w. N.) und der Tatrichter in einem Fall, in dem die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Person das Gericht Glauben schenkt, nicht erkennen läßt, daß er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93

    Verhandlung - Erneute Vernehmung - Zeuge - Neue Umstände

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03
    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
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