Rechtsprechung
BGH, 28.11.2000 - 5 StR 299/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 400 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
Unzulässige Aufklärungsrüge (Formpflicht); Nebenklage; Aufklärungspflicht; Grenzen der Revision bei behaupteten Verfahrensfehlern (unstatthafte Rekonstruktion der tatrichterlichen Hauptverhandlung); Freispruch (Beweiswürdigung / Glaubwürdigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erpressung - Körperverletzung - Aufklärungspflicht - Form - Verfahrensfehler - Beweismittel - Darlegung - Beweiswürdigung - Darlegung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2, § 261, § 344 Abs. 2 S. 2
Beweiswürdigung bei teilweise unwahrer Zeugenaussage - Anforderungen an die Aufklärungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 299/00
Angesichts dieser unwahren Angaben in wesentlichen Details hätte es für eine Verurteilung des Angeklagten P aussagekräftiger Indizien außerhalb der Aussage des Belastungszeugen bedurft (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 15). - BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93
Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und …
Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 299/00
Danach setzt eine zulässige Aufklärungsrüge nicht nur die Benennung eines bestimmten Beweismittels und eines bestimmten Beweisergebnisses voraus, sondern es bedarf auch der Darlegung der Umstände und Vorgänge, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der …
Soweit der Beschwerdeführer die fehlende Inaugenscheinnahme der vom Tatfahrzeug gefertigten Lichtbilder beanstandet, hätten die betreffenden Lichtbilder in die Revisionsbegründung aufgenommen werden müssen (BGH, Urteil vom 28. November 2000 - 5 StR 299/00).