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   BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99   

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BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99 (https://dejure.org/1999,1513)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99 (https://dejure.org/1999,1513)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 5 StR 312/99 (https://dejure.org/1999,1513)
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Schmuckbranche ist ein Haifischbecken

§ 261 StPO, der beauftragte Richter (§ 223 Abs. 1 StPO) darf seine Beobachtungen nicht durch mündlichen Bericht in die Hauptverhandlung einführen, zulässig ist nur die Verlesung der Vernehmungsurkunde nach § 251 Abs. 1 StPO, dies gilt auch für konsularische Vernehmung (§ 15 KonsularG);

zur Frage, wann der beauftragte Richter gem. § 22 Nr. 5 StPO für das weitere Verfahren ausgeschlossen sein kann

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StPO; § 251 Abs. 1, 261 StPO; § 338 Nr. 2 StPO; § 22 Nr. 5 StPO; § 15 KonsularG
    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche Äußerung; Inbegriff der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung; Richterausschluß wegen Zeugenvernehmung; Freibeweis; Strengbeweis; Gerichtskundigkeit

  • lexetius.com

    StPO §§ 223, 251 Abs. 1, 261

  • Wolters Kluwer

    Schuldfrage - Wahrnehmung - Richter - Dienstliche Erklärung - Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Verwertung von Wahrnehmungen des beauftragten Richters zur Schuldfrage

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 354
  • NJW 2000, 1204
  • StV 2000, 121
  • JR 2001, 120
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Erscheint danach bereits zweifelhaft, ob einem erkennenden Richter, der sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat, die dem Gesetzgeber vor Augen stehende kritische Distanz eines unbeteiligten Dritten fehlt (vgl. BGHSt 39, 239 m. Anm. Bottke NStZ 1994, 81; BGHSt 44, 4; Schmid GA 1980, 285, 292 ff.), so ist dies jedenfalls für den beauftragten Richter in der Regel auszuschließen.

    Es kann dahinstehen, ob einzelfallbezogene Beweisergebnisse, die im anhängigen Verfahren von erkennenden Richtern außerhalb der Hauptverhandlung gewonnen worden sind, überhaupt als gerichtskundig behandelt werden dürfen (bejahend BGHSt 39, 239, 241 mit zust. Anm. Bottke NStZ 1994, 81; BGHSt 44, 4, 9; Foth aaO; a. A. für Beweisergebnisse aus einer früheren, ausgesetzten Hauptverhandlung Alsberg/Nüse/Meyer aaO S. 550 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 28; Gollwitzer aaO Rdn. 230; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 52).

    Für knappe, leicht überschaubare Informationen, die einem Mitglied des erkennenden Gerichts in einem laufenden Verfahren "aufgedrängt" werden, bevor dieses das Gespräch abbrechen und den Informanten auf eine Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung verweisen kann (vgl. BGHSt 39, 239), mag dies zutreffen.

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Erscheint danach bereits zweifelhaft, ob einem erkennenden Richter, der sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat, die dem Gesetzgeber vor Augen stehende kritische Distanz eines unbeteiligten Dritten fehlt (vgl. BGHSt 39, 239 m. Anm. Bottke NStZ 1994, 81; BGHSt 44, 4; Schmid GA 1980, 285, 292 ff.), so ist dies jedenfalls für den beauftragten Richter in der Regel auszuschließen.

    Gleiches gilt, wenn die in Form einer dienstlichen Äußerung erfolgende Information dazu dient, den Verfahrensbeteiligten Umstände bekanntzugeben, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind (vgl. BGHSt 44, 4, 12).

    Es kann dahinstehen, ob einzelfallbezogene Beweisergebnisse, die im anhängigen Verfahren von erkennenden Richtern außerhalb der Hauptverhandlung gewonnen worden sind, überhaupt als gerichtskundig behandelt werden dürfen (bejahend BGHSt 39, 239, 241 mit zust. Anm. Bottke NStZ 1994, 81; BGHSt 44, 4, 9; Foth aaO; a. A. für Beweisergebnisse aus einer früheren, ausgesetzten Hauptverhandlung Alsberg/Nüse/Meyer aaO S. 550 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 28; Gollwitzer aaO Rdn. 230; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 52).

  • BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88

    Einführung von Wahrnehmungen bei konsularischer Vernehmung in die

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Eine nach § 223 Abs. 1 StPO angeordnete konsularische Zeugenvernehmung, die gemäß § 15 KonsularG im Wege der inländischen Rechtshilfe vorgenommen wird, ist nicht Teil der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1989, 382, 383).

    Sie können in die Vernehmungsschrift aufgenommen und ohne Verstoß gegen § 250 StPO (vgl. nur RGSt 37, 213; zweifelnd Foth aaO) nach § 251 Abs. 1 StPO im Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 2, 1, 3; BGH bei Holtz MDR 1977, 108, BGH NStZ 1983, 182; 1989, 382 mit krit Anm. Itzel).

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    a) Nach der im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. nur RGSt 31, 185) vom Bundesgerichtshof entwickelten Definition ist gerichtskundig, was der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292, 293).

    Deswegen wird allgemein vertreten, daß alle unmittelbar erheblichen Tatsachen, die Einzelheiten der Tatausführung betreffen, stets in der Hauptverhandlung aufzuklären sind (BGHSt 6, 292, 295; 26, 56, 61; h. M.: vgl. nur Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 231; Meyer-Goßner in Festschrift für Herbert Tröndle 1989 S. 551, 553; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Kommt dem Aussageverhalten des Zeugen eine vorhersehbar besondere Bedeutung zu, so kann das Gericht zudem in geeigneten Fällen anstelle der Beauftragung eines Mitglieds des erkennenden Gerichts mit der Teilnahme an der kommissarischen Vernehmung von der Möglichkeit einer audiovisuellen Zeugenvernehmung gemäß § 247a StPO Gebrauch machen (vgl. BGH StV 1999, 580 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Vielmehr ist dem eingeschränkten Erkenntniswert der kommissarischen Vernehmung bereits bei der Entscheidung über einen entsprechenden Beweisantrag Rechnung zu tragen; dieser kann - etwa bei der oben beschriebenen Situation - wegen Unerreichbarkeit und/oder Ungeeignetheit des Beweismittels abzulehnen sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH StV 1981, 601; w.N. bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Vielmehr ist dem eingeschränkten Erkenntniswert der kommissarischen Vernehmung bereits bei der Entscheidung über einen entsprechenden Beweisantrag Rechnung zu tragen; dieser kann - etwa bei der oben beschriebenen Situation - wegen Unerreichbarkeit und/oder Ungeeignetheit des Beweismittels abzulehnen sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH StV 1981, 601; w.N. bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14).
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    So besteht insbesondere die Möglichkeit, durch eine - in zulässiger Weise im Freibeweisverfahren eingeholte - dienstliche Äußerung des als Zeugen benannten Richters zu klären, ob mit dem Beweisantrag lediglich prozeßfremde Zwecke verfolgt werden und, wenn dies zutrifft, den Beweisantrag wegen Unzulässigkeit bzw. Prozeßverschleppung zurückzuweisen (vgl. BGHSt 7, 330, 331).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Diese sehen ausschließlich eine Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Verlesung von Urkunden oder Einnahme eines Augenscheins (vgl. auch § 255a StPO) vor (vgl. Danckert NStZ 1985, 469; vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Ungeeignetheit 20).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
    Dieser besteht darin, das Gericht von Richtern freizuhalten, die dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt und den daran Beteiligten nicht mit der erforderlichen Distanz des unbeteiligten Dritten gegenüberstehen (vgl. BVerfGE 46, 34, 37).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 93/78

    Verwertung dienstlicher Äußerungen eines erkennenden Richters im Freibeweis

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
  • BGH, 04.11.1997 - 5 StR 423/97

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen einer

  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
  • BGH, 21.12.1982 - 2 StR 323/82

    Beweiswürdigung - Beauftragter Richter - Zeugenvernehmung -

  • RG, 14.06.1898 - 1548/98

    1. Darf bei Feststellung des Thatbestandes des § 130 St.G.B.'s, insbesondere des

  • RG, 20.06.1904 - 2340/04

    Wie ist die Beschäftigung der sog. "Kegeljungen" vom Standpunkte des gesetzlichen

  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Eine solche darf nicht als allgemeinkundig behandelt werden (vgl. zur Gerichtskundigkeit BGH, Urteile vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 358 f.; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, 35 36 37 38 39 NStZ-RR 2007, 116, 117; Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 210).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 1 Ws 140/20

    Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes nach § 22 Nr. 5 StPO; Vorbefassung in

    Dabei dient der gesetzliche Richterausschluss ebenso wie die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 24, 31 StPO dem Ziel, das erkennende Gericht von Richtern freizuhalten, die dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt und den daran Beteiligten nicht mit der erforderlichen Distanz des unbeteiligten Dritten gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ; Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ).

    Es bedarf keines förmlichen Vernehmungsprotokolls (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.1997 - 5 StR 423/97, NStZ 1998, 93), so dass auch sonstige schriftliche Erklärungen in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ; Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62 , § 22 Rn. 20).

    Sollen jedoch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse, die - anders als in dem vom 3. Strafsenat beurteilten Sachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758) - nicht aus einer lediglich "aufgedrängten kurzen Information" bestehen (so BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ), einer Würdigung unterzogen und für die Beurteilung der Straf- und Schuldfrage herangezogen werden, so darf dies nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).

    Aussageinhalte der in einer früheren Hauptverhandlung vernommenen Prozessbeteiligten können demzufolge nicht als gerichtskundig behandelt werden, da es sich insoweit um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen des Richters beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).

    Zwar ist der Beschwerde einzuräumen, dass - in Anlehnung an die Rechtsprechung des 4. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ) - Mitteilungen dieser Richter etwa zu Aussageinhalten der im Vorprozess gegen FF vernommenen Prozessbeteiligten nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht und demzufolge nicht als gerichtskundig behandelt werden können, da es sich um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen der Richter beruhen.

    Erst wenn diese Möglichkeit ausscheidet und wenn - im Rahmen des Beweisantragsrechts - etwa auch eine Wahrunterstellung nicht in Betracht kommt, kann es im Einzelfall erforderlich sein, den betreffenden Richter über eine streitige, beweiserhebliche Tatsache förmlich als Zeugen zu hören mit der Folge, dass er - aber auch erst dann - in der Sache vom Richteramt ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Beschluss vom 22.05.2007 - 5 StR 530/06, NStZ 2007, 711).

  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Solche Tatsachen unterliegen dem Freibeweis und können auch dann durch dienstliche Erklärungen des Richters in zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden, wenn sie nähere Erläuterungen dazu enthalten, weshalb der Richter die Beweistatsache nicht bestätigen kann (BGHSt 44, 4, 12; 45, 354, 356 f. m.w.N.).

    Die Feststellung schuldrelevanter Tatsachen ist dem Freibeweis jedoch nicht zugänglich, sondern unterliegt den in den §§ 244 bis 265 StPO festgelegten Regeln des Strengbeweises, der dienstliche Erklärungen als Beweismittel nicht vorsieht (BGHSt 45, 354, 357).

    Aussageinhalte der in einer früheren Hauptverhandlung vernommenen Prozeßbeteiligten können jedenfalls nicht als gerichtskundig behandelt werden (Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 550 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 28; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 230; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 52), da es sich insoweit um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen des Richters beruhen (vgl. BGHSt 45, 354, 359).

  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Gerichtskundig ist, was der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292, 293; 45, 354, 357 f.).

    Auf den Einzelfall bezogene richterliche Wahrnehmungen, die für die Überführung eines Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen grundsätzlich nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 359; 47, 270, 274).

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

    u.a. an BGH, Urt. v. 09.12.1999 - 5 StR 312/99 = BGHSt 45, 354 = BeckRS 1999, 30086285).

    Unbeschadet der Möglichkeit eines Vorhalts darf der erkennende Richter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, als solches grundsätzlich nicht ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Betroffenen verwerten, so etwa auch Äußerungen eines Sachverständigen in einem anderen Verfahren (vgl. BGHSt 19, 193, 195; 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 357; LR/Sander a.a.O. Rn 19).

    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).

    Denn Beweisergebnisse, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen eines Richters beruhen und die für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen selbst dann nicht als gerichtsbekannt behandelt werden, wenn sie "nur" mittelbar beweiserhebliche Indiztatsachen betreffen (BGHSt 45, 354, 358 f.).

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 530/06

    Unabhängiges und unparteilicher Richter (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss vom

    Hierin unterscheidet sich der Fall von anderen Sachverhalten, bei denen ein Richter lediglich eine dienstliche Erklärung über Vorgänge abgibt, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (vgl. hierzu BGHSt 7, 330, 331; 44, 4, 9 f.; 45, 354, 361 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 12).

    Es sind vorzugsweise andere Personen, die ebenfalls an der Verhandlung teilgenommen haben, als Zeugen zu den in Frage stehenden Tatsachen zu hören (vgl. dazu auch BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 12 sowie BGHSt 45, 354, 361 f.).

  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 139/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Annahme konstanter Aussagen des

    Zudem ist der Zeuge nicht in der Hauptverhandlung, sondern lediglich kommissarisch vernommen worden (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 360 f.; vom 13. April 1983 - 2 StR 733/82, NStZ 1983, 376, 377).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Entgegen der Meinung der Verteidigung zieht die Strafkammer den Schluß, auf die Aussage dieses Zeugen könne nichts gestützt werden (UA S. 68), nicht vorrangig aus dem persönlichen Eindruck (vgl. BGHSt 45, 354), den der als einziges Mitglied des erkennenden Gerichts bei der kommissarischen Vernehmung anwesende Strafkammervorsitzende außerhalb der Hauptverhandlung gewonnen hatte, sondern - unabhängig vom persönlichen Eindruck des Strafkammervorsitzenden - aus ihrer auf Grund einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung gewonnenen Überzeugung, der Zeuge habe hinsichtlich des Haschischgeschäfts vom 18. Juli 1995, insbesondere des dem Kurier Wi. erteilten Auftrags, das Rauschgift in einem Erdbunker des Angeklagten in der Nähe von Haselünne zu deponieren, bewußt die Unwahrheit gesagt.
  • BGH, 22.01.2008 - 4 StR 507/07

    Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vorbefassung; Vernehmung als Zeuge in

    Hierin unterscheidet sich der Fall von anderen Sachverhalten, bei denen ein Richter lediglich eine dienstliche Erklärung über Vorgänge abgibt, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (vgl. hierzu BGHSt 44, 4, 9 f.; 45, 354 f.).
  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17

    Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als

  • BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12

    Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge;

  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 5 Ss 565/07

    Hauptverhandlung; Inbegriff; Beweiserhebung; Schuldvorwurf

  • BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03

    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen

  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12

    Keine automatische Befangenheit des Berufsrichters aufgrund der Entgegennahme

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18

    Verlesung der dienstlichen Äußerung der Ermittlungsrichterin

  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16

    Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der

  • KG, 02.06.2009 - 2 Ss 114/09

    Beweiswürdigung des Tatrichters bei standardisierten Messverfahrendddd

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