Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.07.1999

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   BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99   

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BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    §§ 29, 29a BtMG; § 46 Abs. 3 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handel - Handeltreiben - Verwerflichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 29a; StGB § 46 Abs. 3
    Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung wegen Handels mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 597
  • NStZ 2000, 95 (Ls.)
  • StV 2000, 73
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Ist ein gewichtiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Einzelfall belegt, so ist die Erwägung, die verwirklichte Tatbestandsvariante des Handeltreibens sei "eine der verwerflichsten Tatmodalitäten des § 29a BtMG", nicht zu beanstanden (im Anschluß an BGHSt 44, 361).

    So hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Erwägung, das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sei die "verwerflichste Tatvariante des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG", als bloße "Leerformel" angesehen, die gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoße (BGHSt 44, 361).

  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 811/83

    Strafschärfende Anlastung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als solches

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Es bleibt daher lediglich eine Divergenz zum 4. Strafsenat - möglicherweise auch noch zum 2. Strafsenat (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 -) - in der abstrakten Frage des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Dabei wird die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahmen in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 597; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 147).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Eine differenzierte Strafzumessung nach Maßgabe des unterschiedlichen Gefährlichkeitsgrades der von den BtMG-Tatbeständen gleichermaßen erfassten Betäubungsmittel ist nicht nur zulässig, sondern geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 36).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Das Herstellen stellt innerhalb des Tatbestands des Handeltreibens eine der gewichtigsten Tatmodalitäten dar, da bei dieser Tatmodalität die Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter durch unsachgemäßes Vorgehen erhöht ist (BGH NJW 2000, 597; BGH NJW 1980, 1344; BGH NStZ 1986, 368; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 917).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 171/19

    Bewertung der Konkurrenzverhältnisse in Tateinheit i.R.d. bewaffneten

    aa) Zwar ist die in den Fällen II. 2. und 4. der Urteilsgründe - Taten zu Ziffer 1 und 3 der Anklageschrift - angestellte strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "mit dem Handeltreiben die gefährlichste Alternative des § 29a BtMG' verwirklicht, rechtlich bedenklich, weil sie mit dem Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) in Konflikt zu geraten droht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, NJW 2000, 597, 598; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, StV 2010, 133; und vom 11. Mai 2017 - 5 StR 175/17, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 164; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344, 355; Beschluss vom 14. September 2016 - 2 StR 376/16, juris; differenzierend Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 101; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16

    Fehlende Darstellung der bei der Überzeugungsbildung zu Grunde liegenden

    a) Die Aufhebung des Schuldspruchs im Fall 1 der Urteilsgründe führt zum Wegfall der insoweit verhängten Einzelstrafe (zum strafzumessungsrechtlichen Bedeutungsgehalt des Handeltreibens und der Höhe der jeweiligen Handelsmenge gegenüber anderen Begehungsvarianten des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 877 ff.).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung hat der 5. Strafsenat die strafschärfende Berücksichtigung des Handeltreibens als einer der verwerflichsten Tatmodalitäten für grundsätzlich unbedenklich angesehen, da die unterschiedlichen Begehungsweisen wertungsmäßig in einem faktischen Stufenverhältnis zueinander stehen und das Handeltreiben regelmäßig eine schwerere Deliktsvariante darstelle (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4 = BtMG § 29 Strafzumessung 6).
  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

    Mit dieser Einschränkung sieht der 5. Strafsenat nach Anfrage bei den anderen Senaten gemäß § 132 GVG keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des 4. Strafsenats (BGH NJW 2000, 597 ).
  • BayObLG, 26.09.2000 - 4St RR 116/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

    Zu der Frage, inwieweit die Tatsache des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Einzelfall als strafschärfende Strafzumessungserwägung in Betracht kommt, verweist der Senat auf BGH NJW 2000, 597/598.
  • BayObLG, 29.01.2001 - 4St RR 7/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe bei unerlaubter Verbrauchsüberlassung

    Die genaue rechtliche Qualifizierung der Haupttat kann trotz des gleichlautenden Strafrahmens auch nicht dahingestellt bleiben, da das Handeltreiben innerhalb der in § 29 BtMG unter Strafe gestellten Begehungsweisen im Sinn eines faktischen Stufenverhältnisses regelmäßig die schwerere Deliktsvariante darstellt und diesen vorgeht (BGH NJW 2000, 597 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99   

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https://dejure.org/1999,3787
BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,3787)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,3787)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,3787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 46 Abs. 3 StGB; § 132 Abs. 3 GVG;
    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben;

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Geldstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Verwerflichkeit - Wertungsfehler

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 3; ; BtMG 1981 § 29a

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a
    Strafschärfung für Handeltreiben als "verwerflichste Tatmodalität des § 29 a BtMG "

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 625
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99
    Der Senat fragt beim 4. Strafsenat an, ob dessen Rechtsprechung, insbesondere das Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, der beabsichtigten Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten wird.

    Der Senat möchte dem Antrag folgen, hat indes Bedenken, ob er damit von dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil des 4. Strafsenats vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) abweichen würde.

  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99
    Das gilt ungeachtet der Tatsache, daß das Landgericht im vorliegenden Fall - insoweit ohne Beschwer für den Angeklagten - unberücksichtigt gelassen hat, daß dessen Verhalten naheliegend auch als unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, begangen in sukzessiver Mittäterschaft nach Vollendung, aber vor Beendigung der Einfuhr (vgl. BGHSt 31, 252, 254), zu würdigen gewesen wäre.
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Obgleich der Senat -entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als im Vergleich zur Abgabe die

    Die Tatbestandsvariante des Handeltreibens ist im Vergleich zu derjenigen der Abgabe die regelmäßig schwerere Deliktsvariante innerhalb desselben Straftatbestandes (§ 29a Abs. 1 BtMG; vgl. BGH NStZ 1999, 625; 2000, 95).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 333/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Obgleich der Senat - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99 -), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99

    Strafschärfung; Handeltreiben

    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99).
  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

    (3) In der Folgezeit hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass das Abstellen auf den unterschiedlichen Unrechtsgehalt der Tatmodalitäten jedenfalls dann nicht § 46 Abs. 3 StGB widerspricht, wenn, wie beispielsweise bei §§ 29, 29a BtMG , verschiedene Begehungsweisen mit regelmäßig unterschiedlichem Unrechtsgehalt vom Gesetzgeber demselben Strafrahmen unterstellt werden (BGH NStZ 1999, 625).
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