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   BGH, 08.08.2001 - 5 StR 317/01   

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https://dejure.org/2001,5328
BGH, 08.08.2001 - 5 StR 317/01 (https://dejure.org/2001,5328)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2001 - 5 StR 317/01 (https://dejure.org/2001,5328)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2001 - 5 StR 317/01 (https://dejure.org/2001,5328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 31 BtMG; § 46 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Aufklärungserfolg; Kronzeugenregelung; Strafmilderung; Strafzumessung (Geständnis); Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Strafzumessung - Geständnis - Aufklärungserfolg

  • Judicialis

    StGB § 27; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 31 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Aufklärungserfolg durch Angaben mehrerer Mittäter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 60/92

    Mittäter - Mittäterschaft - Geständnis - Tataufklärung - Aussage des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 5 StR 317/01
    Damit wurde übersehen, daß bei wesentlichen tataufklärenden Angaben mehrerer Angeklagter die Vergünstigung des § 31 Nr. 1 BtMG jedenfalls nicht mit der Begründung versagt werden kann, der zunächst aussagende Mittäter habe dem Gericht dieselben Erkenntnisse vermittelt und damit den Aufklärungserfolg bewirkt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 23; vgl. auch BGHR aaO 18).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Unabhängig davon, dass ein Aufklärungserfolg aber nicht schon deswegen entfällt, weil der zunächst aussagende Mittäter dem Gericht dieselben Erkenntnismöglichkeiten vermittelt (BGH StV 2002, 260), liegt der Aufklärungserfolg hier darin begründet, dass die bereits durch den Angeklagten L1 offenbarten Erkenntnisse durch die - insbesondere mit Blick auf die allgemeinen Geschäftsabläufe und die Aufgabenverteilung innerhalb des Organisationsteams - korrespondierende Aussage des L2 abgesichert wurden.
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