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   BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02   

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https://dejure.org/2002,5040
BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02 (https://dejure.org/2002,5040)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2002 - 5 StR 355/02 (https://dejure.org/2002,5040)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2002 - 5 StR 355/02 (https://dejure.org/2002,5040)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe - Unzulässigkeit eines Härteausgleich bei der Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1996 - 2 StR 637/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines gewerbsmäßigen Handels -

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
    Danach hat ein neuer Tatrichter gegen den Angeklagten Y eine Einzelfreiheitsstrafe wegen der Tat zum Nachteil des Geschädigten Ya festzusetzen (vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1; BGH, Beschl. vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 637/96) und eine neue Gesamtstrafe zu bilden.
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
    Dies widerspricht dem Grundsatz, daß nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu erfolgen hat; sonst würde einem Revisionsführer wegen seines Rechtsmittels ein durch die Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil genommen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2 m. w. N.).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
    Danach hat ein neuer Tatrichter gegen den Angeklagten Y eine Einzelfreiheitsstrafe wegen der Tat zum Nachteil des Geschädigten Ya festzusetzen (vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1; BGH, Beschl. vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 637/96) und eine neue Gesamtstrafe zu bilden.
  • BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (zweiter Durchgang; Maßgeblichkeit der

    Eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m. w. N.; BGH NStZ-RR 2003, 139).
  • BGH, 01.08.2012 - 4 StR 186/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur)

    Der Senat holt die Einbeziehung, die ausschließlich zugunsten des Angeklagten wirkt, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2002 - 5 StR 355/02).
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