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   BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03   

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https://dejure.org/2003,4166
BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03 (https://dejure.org/2003,4166)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2003 - 5 StR 373/03 (https://dejure.org/2003,4166)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2003 - 5 StR 373/03 (https://dejure.org/2003,4166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB
    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in die Niedrigkeit der Beweggründe infolge der geistig-seelischen Verfassung des Täters); Totschlag

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal niedriger Beweggrund; Ausschluss des Vorliegens einer minder schweren Tötung bei Nicht-frei-sein von eigener Schuld

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 57a; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 2
    Subjektive Komponente bei einer Tötung aus niedrigen Beweggründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 497 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 44
  • StV 2004, 205
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03
    Bei der gegebenen Sachlage fehlt es jedenfalls an der erforderlichen subjektiven Komponente des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe, wonach unerläßlich ist, daß dem Täter die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistig-seelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. zum Vorstehenden nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 32; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 211 Rdn. 10b, 11 bis 12 m. w. N.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.).

    Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24).

  • OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13

    Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer

    Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung, zu denen sich die Urteilsfeststellungen je nach Lage des Falles verhalten müssen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, NStZ-RR 2004, 44 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 zu 4 StR 185/05, zitiert nach juris Rn. 10 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12. März 2013 zu 4 StR 42/13, zitiert nach juris Rn. 4).
  • BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04

    Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke,

    Bei dieser Sachlage liegt im Ergebnis auf der Hand, daß das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe mindestens aus subjektiven Gründen ausschied (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32; BGH StV 2004, 205).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

    Außerdem waren bei der Ausführung der Tat für den Angeklagten nicht Motive wie Verzweiflung und Ausweglosigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 34; NStZ-RR 2004, 44; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 28 mwN) über das Ende der Beziehung handlungsleitend, sondern er wollte vermeintliche Besitzrechte an der Geschädigten nicht aufgeben und sprach ihr ohne eine Beziehung mit ihm das Lebensrecht ab.
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Braunschweig, 14.07.2015 - 2 Ns 4/15
    Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung (BGH NStZ-RR 2004, 44).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Siegen, 18.12.2020 - 31 Ks 4/20
    Auch Persönlichkeitsmängel unterhalb des Grades einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit reichen hierfür aus (vgl. BGH, NStZ 2004, 620; BGH NStZ-RR 2004, 44).
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