Rechtsprechung
BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 403 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 405 Satz 1 StPO
Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch; Erfordernis der Verurteilung wegen derjenigen Straftat, aus der die Ansprüche erwachsen sollen; Identität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten schon im Strafverfahren (Adhäsionsklage); Identität zwischen den abgeurteilten Taten und den den weiteren Forderungen zugrundeliegenden Sachverhalten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 403 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 405 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 403 § 405
Entscheidung über zivilrechtlichen Anspruch nur bezüglich der abgeurteilten Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 321
- StV 2004, 62
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92
Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7). - BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
Wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz für "vorgerichtlich bei der Rechtsverfolgung entstandene Anwaltskosten" kann zudem angesichts weitgehend fehlender tatrichterlicher Feststellungen (vgl. zur Darstellungspflicht BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4) nicht beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine solche Forderung tatsächlich gegeben sind (vgl. auch § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO). - BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89
Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von …
- BGH, 20.12.2000 - 2 StR 412/00
Absehen von einer Entscheidung über die Adhäsionsklage wegen Unbegründetheit
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
- OLG Celle, 04.04.2016 - 1 Ss 16/16
Adhäsionsausspruch bei leichtfertiger Geldwäsche; Verschlechterung im …
Auf die in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob ein Adhäsionsausspruch nur dann in Frage kommt, wenn der Angeklagte gerade wegen der materiellrechtlichen Tat verurteilt wird, aus der der Anspruch abgeleitet wird (…so SK-Velten, 4. Aufl., § 406 StPO, Rn. 14;… differenzierend Weiner/Ferber-Ferber, Handbuch des Adhäsionsverfahrens, Rn. 133) oder ob maßgeblich ist, ob eine Verurteilung wegen einer Tat im strafprozessualen Sinn erfolgt ist (…so KK-Zabeck, 7. Aufl., § 403 StPO; vgl. auch BGH NStZ 2003, 321) kam es vorliegend nicht an. - BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05
Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme
Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2003, 321, 322; StraFo 2004, 386). - BGH, 03.02.2016 - 4 StR 379/15
Beihilfe zur Erpressung (Gehilfenvorsatz)
Eine Aufhebung und Zurückverweisung zur Feststellung des subjektiven Tatbestandes der Beihilfe zur Erpressung im Fall II. 5. der Urteilsgründe allein zur Bestimmung des Umfangs des Adhäsionsanspruchs kommt nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 295/10, NStZ-RR 2011, 52;… vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 mwN; vom 28. November 2002 - 5 StR 381/02, wistra 2003, 113). - BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04
Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der …
Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH NStZ 2003, 321, 322). - OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18
Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren, …
Zutreffend weisen die Beschwerdeführer im Übrigen darauf hin, dass der Adhäsionsantrag in seiner ursprünglichen Fassung nicht vollständig unzulässig gewesen ist, sondern nur soweit keine Kongruenz mit dem Anklagegegenstand bestanden hat (vgl. BGH 5 StR 381/02).